UdSSR: Wird den Kirchen sozial-karitative Tätigkeit erlaubt?
08.03.198800:00
Russland/Menschenrechte/Kirche/Religionsfreiheit/Todesstrafe/Kommunismus/Professor Fjodor Burlatskij
Von der Regierung eingesetzte Menschenrechtskommission sieht die bisherigen Bestimmungen des sowjetischen Religionsgesetzes als "veraltet" an und empfiehlt bedeutsame Veränderungen - Kirchen sollen frei und ohne Staatsaufsicht über ihr Vermögen verfügen können
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