St. Galler Bischof verweist in Interview auf Positionen, wonach die Verhüllung des Gesichts im Islam nicht unbedingt religiös geboten sei und in der Schweiz der Grundsatz gelte, dass "man einfach jemanden an seinem Gesicht erkennen können muss" - Keine Äußerung über gesetzlichen Regelung eines Vollverschleierungsverbotes
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