Europäischer Gerichtshof setzt Grenze für kirchliche Arbeitgeber
17.04.201813:23
Deutschland/Justiz/Arbeitsrecht/Kirche/EuGH
Religionszugehörigkeit darf als Job-Voraussetzung nur dann gefordert werden, wenn sie für Tätigkeit "objektiv geboten" ist - Nationale Justiz kann im Einzelfall abwägen, ob Recht der Kirchen auf Autonomie und des Bewerbers auf Nichtdiskriminierung im Verhältnis stehen - Konfessionslose Bewerberin war beim deutschen Evangelischen Diakoniewerk nicht zu Vorstellungsgespräch eingeladen worden
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