Diözesanbischof Johann Weber zu der jüngsten Erklärung der Bischofskonferenz zu seelsorglichen Fragen: Stellungnahme sollte auf "Missverständnisse" von "kurzschlüssigen Anwendungen" nach der Erklärung von 1968 hinweisen - Katholiken haben die Pflicht, ihr Gewissen ständig an der Lehre der Kirche zu orientieren
Diese Meldung ist nicht frei verfügbar. Bitte loggen Sie sich ein, oder bestellen Sie das Produkt Kathpress_online.