Kirche nützt bei Missbrauch den kirchlichen Strafrahmen voll aus
06.03.201913:19
(zuletzt bearbeitet am 07.03.2019 um 10:33 Uhr)
Österreich/Kirche/Missbrauch/Recht
Kirchenrechtsexperten weisen in ORF-Sendung "Religion aktuell" aber darauf hin, dass Verhängung von Freiheitsstrafen allein dem Staat zukommt und nicht im Kompetenzbereich der Kirche liegt
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