Innenminister Darmanin nach Treffen mit Bischofskonferenz-Vorsitzendem de Moulins-Beaufort: Gesetz ankennt zwar Beichtgeheimnis ähnlich wie ärztliche Schweigepflicht, doch gilt dies nicht bei Straftaten gegen Kinder und Jugendliche - Erzbischof kündigt enge Zusammenarbeit mit Behörden an
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