Kirchenrechtler Graulich fragt: Wenn keine "der Sittenlehre der Kirche entsprechenden Ansprüche mehr an die Mitarbeiter gestellt werden - wozu braucht es dann noch ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht?"
Diese Meldung ist nicht frei verfügbar. Bitte loggen Sie sich ein, oder bestellen Sie das Produkt Kathpress_online.