Kultusministerin nimmt zu Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Stellung, wonach coronabedingtes Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 gleichheitswidrig war - Rechtsreferent der Bischofskonferenz, Brandner: Feier öffentlicher Gottesdienste fällt in den Kernbereich der verfassungsrechtlich geschützten inneren Angelegenheiten anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften
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