Luxemburger Richter: Verbot des Zeigens religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen in betrieblicher Ordnung dann keine unzulässige Einschränkung der Religions- und Gewissensfreiheit, wenn sie "allgemein und unterschiedslos" angewandt wird
Diese Meldung ist nicht frei verfügbar. Bitte loggen Sie sich ein, oder bestellen Sie das Produkt Kathpress_online.