Ungeachtet der nachdrücklichen kirchlichen Bedenken gegen die "Feiertagsaushöhlung" werden die Landeshauptleute ermächtigt, am Marienfeiertag, sofern er auf einen Samstag fällt, eine Öffnung der Geschäfte zu erlauben - SPÖ, ÖVP und FPO stimmten für das Gesetz, Gegenstimmen gab es nur aus dem Lager der "Grünen" - Salzburger Erzbischof wendet sich in Hirtenbrief dagegen, "diesen heiligen Tag wirtschaftlichen Interessen zu opfern"
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