Bischof Krenn: Einmal pro Jahr beichten ist Pflicht
03.03.199200:00
ST.PÖLTEN/KRENN/BUßE/BEICHTE/FASTENHIRTENBRIEF
St. Pöltner Oberhirte erinnert in Fastenhirtenbrief an Vorschrift des Kirchenrechts: Jeder Gläubige muß wenigstens einmal im Jahr seine schwere Sünden beichten - Todsünden müssen "mit Angabe ihrer Zahl und ihrer Art" bekannt werden - Klage über mangelndes Sünden-Bewußtsein
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