Krenn-"Zweitwohnung": Stift Seitenstetten stellt klar
09.03.199200:00
KRENN/ZWEITWOHNUNG/STIFT/SEITENSTETTEN/ST.PÖLTEN
"Weder Bischof Krenn noch Abt Heigl waren in die Verhandlungen einbezogen" - Wohnung soll Personen dienen, die zum St. Pöltner Ordinariat gehören - Bischof Krenn betont in Zeitungsinterview, dass er keine Belege vorlegen werde, da es ohnehin Prüfer gebe (1)
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