Eine von der Römisch-Katholischen Zentralkommission der Schweiz eingesetzte Expertenkommission kommt in ihrem jetzt vorgelegten Bericht zum Schluß, daß bei der Bestellung von Bischof Wolfgng Haas Konkordatsrechte des Kantons Schwyz verletzt, "innerkirchlich relevante Zusicherungen nicht eingehalten" und "Verhaltensregeln im Rechtsverkehr" mißachtet wurden
Diese Meldung ist nicht frei verfügbar. Bitte loggen Sie sich ein, oder bestellen Sie das Produkt Kathpress_online.