Schwangere im Koma: Theologe Laun hält Fall für "eindeutig" (1)
11.05.199400:00
MEDIZINZ/LAUN/WIEN/LEBENSSCHUTZ/RUDOLFSTIFTUNG
Recht des Kindes auf Lebenschutz liegt nicht im Belieben der Angehörigen - Laun zum Argument des "menschenwürdigen" Sterbens: Wenn Leichen für das Medizinstudium verwendet werden und Organspenden von Toten gerechtfertigt sind, dann kann das Benutzen von Organen einer Toten zur Rettung eines Menschenlebens nicht unmoralisch sein
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