Papst an Vatikan-Richter: Balance zwischen Recht und Mitgefühl wahren
26.01.202615:21
Vatikan/Kirche/Justiz
Audienz zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota
Vatikanstadt, 26.01.2026 (KAP) Papst Leo XIV. hat Kirchenrichter aufgerufen, bei ihrer Arbeit die Balance zwischen Mitgefühl und Gerechtigkeit zu wahren. "Ihr seid berufen, die Wahrheit streng, aber nicht starr zu verteidigen und die Nächstenliebe uneingeschränkt zu üben", sagte er am Montag bei der Audienz zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota, des Gerichtshofs des Heiligen Stuhls.
Bei ihrer Arbeit bestehe die Gefahr, dass eine übermäßige Einfühlung in die oft schwierigen Erfahrungen der Gläubigen zu einer gefährlichen Relativierung der Wahrheit führen, gab der Papst zu bedenken. Doch fehlgeleitetes Mitgefühl könne Strenge und Fairness des Verfahrens untergraben. So entstünden etwa bei Ehenichtigkeitsverfahren seelsorgerisch motivierte Entscheidungen ohne solide objektive Grundlage, sagte Leo. Die Rota Romana ist die letzte Instanz bei Ehenichtigkeitsprozessen.
"Ordnungsgemäß und zeitgerecht"
Alle Justizangehörigen müssten gemäß einem Ethikkodex handeln und Professionalität und Sorgfalt pflegen. "Die Gläubigen und die gesamte kirchliche Gemeinschaft haben das Recht auf die ordnungsgemäße und zeitgerechte Ausübung der Verfahrensfunktionen, denn es ist ein Weg, der Gewissen und Leben berührt."
So müssten Ehenichtigkeitsverfahren, die etwa vom Diözesanbischof nach scheinbar auf den ersten Blick offensichtlicher Nichtigkeitsgrundlage entschieden wurden, sorgfältig geprüft werden. "Daher ist es unerlässlich, das kanonische Eherecht weiterhin mit wissenschaftlicher Ernsthaftigkeit und Treue zum Lehramt der Kirche zu studieren und anzuwenden", so der promovierte Kirchenrechtler.
Der "Dienst an der Wahrheit in Nächstenliebe" müsse in der gesamten Arbeit kirchlicher Gerichte erkennbar sein, führte Leo aus. Dies müsse auch von den betroffenen Gläubigen anerkannt werden: "von jenen, die ein Urteil über ihre Ehe suchen, von jenen, die eines kirchenrechtlichen Verbrechens beschuldigt werden, von jenen, die sich als Opfer eines schweren Unrechts sehen, von jenen, die ein Recht geltend machen." Letztlich stelle die Arbeit kirchlicher Gerichte einen "wertvollen Dienst an der universalen Rechtsprechung dar", sagte Papst Leo XIV., der selbst an einem Kirchengericht gearbeitet hatte.