Aufruf an Gesetzgeber der Staaten zum Verbot von Praktiken, die auf Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder Identität abzielen
Straßburg, 30.01.2026 (KAP/KNA) Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat eine Resolution gegen sogenannte Konversionstherapien verabschiedet. Darin appelliert sie an Gesetzgeber der verschiedenen Staaten, einschlägige Praktiken zu verbieten. Als "Konversionstherapien" werden Vorgehen bezeichnet, die darauf abzielen, die sexuelle Identität oder sexuelle Orientierung von Personen zu ändern oder zu unterdrücken. Dazu zählen etwa Versuche, Menschen ihre Homosexualität oder Transgeschlechtlichkeit auszutreiben. Solche Maßnahmen seien wissenschaftlich unbegründet, gesundheitsschädlich und eine Verletzung der Menschenrechte, so die Versammlung.
Der Antrag des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung wurde mit 71 von 100 Stimmen bei 26 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen. Dabei stimmte die sozialistische Fraktion (SOC) und die Vereinigte Europäische Linke (UEL) geschlossen für den Antrag, die liberale ALDE-Fraktion mit großer Mehrheit. Die Europäische Volkspartei (EPP/CD) stimmte teils zu, teils dagegen, während die Europäischen Konservativen (ECPA/ECR) den Antrag nahezu geschlossen ablehnte.
Die Resolution schlägt zudem mehr Forschung, systematische Datenerhebung und Aufklärungskampagnen vor, um Ausmaß und Folgen der Praktiken sichtbar zu machen. Geworben wird unter anderem auch für Zusammenarbeit mit religiösen Institutionen. Zugleich weist die Resolution darauf hin, dass religiöse Amtsträger oder Einrichtungen derartige Konversionen teils propagierten, auch durch Gebetsgruppen und Predigten.
Mehrere europäische Staaten haben Konversionspraktiken bereits ganz oder teilweise verboten, darunter Malta, Frankreich, Deutschland und Griechenland. Auch die EU, die Vereinten Nationen und die Menschenrechtskommissarin des Europarats haben sich in den vergangenen Jahren für ein Verbot ausgesprochen. In Österreich wurde ein vorliegender Entschließungsantrag bislang nicht umgesetzt. Die Mehrheit der Fachleute lehnt in dem Zusammenhang den Begriff "Therapie" ab, weil er unterstellt, dass es sich beispielsweise bei Homosexualität um eine Krankheit handele.
Die Parlamentarische Versammlung dient dem politischen Dialog der 46 Mitgliedstaaten des Europarates, hat aber keine gesetzgeberische Kompetenz. Fünf Staaten genießen Beobachterstatus beim Europarat, darunter die USA und der Heilige Stuhl.