Deutscher Bischof Genn behält wichtige Rolle im Vatikan
14.02.202613:11
Vatikan/Papst/Personal/Kirche
Papst Leo XIV. hat emeritierten Bischof von Münster in einer Schlüsselposition im Dikasterium für die Bischöfe bestätigt. Neu ins Dikasterium nahm der Papst die italienische Ordensfrau Simona Brambilla auf.
Vatikanstadt, 14.02.2026 (KAP) Felix Genn (75) bleibt Mitglied der Vatikanbehörde, die für die Auswahl neuer Bischöfe in der katholischen Kirche zuständig ist. Papst Leo XIV. bestätigte ihn in dieser Funktion, wie das vatikanische Presseamt am Samstag mitteilte. Das Dikasterium für die Bischöfe ist zudem für Disziplinarverfahren gegen Bischöfe zuständig, die sich nicht an kirchenrechtliche Regeln halten.
Weltweit hat die katholische Kirche derzeit etwa 5.500 Bischöfe. Das Bischofsdikasterium ist für die Bischöfe in Europa sowie in den meisten Gebieten Nord- und Lateinamerikas und in Australien zuständig.
Genns Rücktritt als Bischof von Münster war im vergangenen März noch von Papst Franziskus angenommen worden. Vor drei Wochen hatte ihn Papst Leo XIV. im Vatikan in Audienz empfangen. Da der jetzige Papst die Bischofsbehörde als Präfekt leitete, bevor er am 8. Mai zum Kirchenoberhaupt gewählt wurde, kennt er Genn seit mehreren Jahren.
Zusammen mit Genn wurden zahlreiche weitere Mitglieder des Bischofsdikasteriums bestätigt. Unter ihnen sind auch die aus der Schweiz stammenden Kardinäle Kurt Koch (75) und Emil Paul Tscherrig (79).
Bestätigung für Simona Brambilla
Neu ins Dikasterium nahm der Papst die italienische Ordensfrau Simona Brambilla (60) auf. Papst Franziskus (2013-2025) hatte sie wenige Monate vor seinem Tod zur Präfektin des Dikasteriums für die Ordensleute ernannt.
Diese Personalie wurde seinerzeit als Sensation gewertet, weil noch nie zuvor eine Frau diese wichtige Vatikanbehörde geleitet hatte. Mit der Ernennung von Brambilla zum Mitglied der Bischofsbehörde betont Leo XIV. die Kontinuität mit seinem Vorgänger. In der Vergangenheit waren die Präfekten der Ordensbehörde stets auch Mitglied der Bischofsbehörde, weil es oft Regelungsbedarf zwischen Bischöfen und Ordensgemeinschaften gibt.