Forderung der Europäischen Bürgerinitiative "My Voice, My Choice" nach zusätzlicher EU-Finanzierung für Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen abgelehnt - EU-Kommission erinnert, dass Abtreibungen nicht im politischen Zuständigkeitsbereich der EU, sondern der Nationalstaaten liegen
Brüssel, 26.02.2026 (KAP/KNA) Die EU-Kommission wird Schwangerschaftsabbrüche nicht durch ein neues europäisches Gesetz oder Finanzierungsprogramm regeln. Sie reagierte am Donnerstag in Brüssel auf eine Europäische Bürgerinitiative. Deren Vorschlag: Da nicht alle Mitgliedstaaten einen legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gewähren, solle ein EU-finanzierter Finanzierungsmechanismus freiwillig teilnehmenden Staaten ermöglichen, im Einklang mit deren nationalem Recht Frauen den Zugang zu sicheren Abtreibungen zu gewährleisten.
Die EU-Kommission verwies nun erstmals explizit darauf, dass es Mitgliedstaaten freistehe, über den bestehenden Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) den Zugang zu legalen, bezahlbaren und sicheren Abtreibungen zu verbessern. Es bedürfe daher keines neuen Finanzierungsinstruments oder Rechtsrahmens.
Gleichzeitig unterstrich die Kommission, dass Abtreibungen nicht im politischen Zuständigkeitsbereich der EU, sondern der Nationalstaaten liegen. Jede EU-Finanzierung müsse neutral in Bezug auf die Herkunft der Patientinnen bleiben.
Die Gleichstellungskommissarin Hadja Lahbib stellte sich grundsätzlich aber hinter das Anliegen der Bürgerinitiative, Frauen Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation werden pro Jahr in Europa rund 483.000 unsichere Abtreibungen durchgeführt.
Mit den gesundheitlichen Risiken solcher Schwangerschaftsabbrüche hatte die Bürgerinitiative auf europäischer Ebene argumentiert. Denn zum Schutz und zur Verbesserung der Gesundheit kann die EU übergeordnet beispielsweise Anreize setzen und die Mitgliedstaaten unterstützen, ohne in deren nationale Kompetenzen einzugreifen.
Die Bürgerinitiative "My Voice, My Choice" hatte in der vorgegebenen Frist mehr als eine Million Unterschriften in mehr als sieben Mitgliedstaaten für ihr Anliegen gesammelt. Die EU-Kommission war daher verpflichtet, sich mit den Initiatoren zu treffen und auf das Anliegen zu antworten.
In 25 EU-Mitgliedstaaten ist es möglich, dass Frauen sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, teils mit Bedingungen wie etwa vorheriger Beratung oder Bedenkzeit. Die Frist, bis zu welcher Schwangerschaftswoche Abtreibungen erlaubt sind, variiert. Malta und Polen erlauben Abtreibungen nur in Ausnahmefällen, etwa wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
Darunter auch EU-finanzierte Anreize - Für konkrete Abtreibungsgesetze bleiben die einzelnen Mitgliedstaaten zuständig, Kritiker sehen dennoch Signal mit langfristiger Wirkung
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