Parlament in Madrid berät über von sozialistischer Regierung forcierten Änderungen zur Abtreibungsgesetzgebung
Madrid, 17.03.2026 (KAP/KNA) Die Spanische Bischofskonferenz zeigt sich besorgt über die von der sozialistischen Regierung geplante Abtreibungsreform. Es gebe den Trend, Abtreibung zu einem Recht zu erheben, sogar mit Verfassungsrang oder in Grundrechte-Charten, erklärten die Bischöfe im Vorfeld des "Tag des Lebens" am 25. März.
Unter der Ägide von Regierungschef Pedro Sanchez hatte der Ministerrat vor einigen Monaten einen Entwurf zur Reform des Artikels 43 der Verfassung gebilligt, der demnach künftig einen Anspruch auf Abtreibung als "Recht auf Gesundheitsschutz" anerkennen soll. Über den Gesetzentwurf wird derzeit im Parlament in Madrid beraten.
Die von Sanchez angestrebte Reform des Artikels 43 wird nicht leicht im Parlament durchzusetzen sein, da die Sozialisten nur einer Minderheitsregierung vorstehen. Im Senat des Zwei-Kammern-Parlaments hat aber die konservative Volkspartei, die diese Reform strikt ablehnt, eine absolute Mehrheit.
Nach Auffassung der Spanischen Bischofskonferenz kann Abtreibung "niemals ein Recht darstellen, da es kein Recht gibt, ein menschliches Leben zu beenden". In ihrer Botschaft betonen sie, dass der Schutz des Lebens nicht nur eine Glaubensfrage, sondern auch der Vernunft und Wissenschaft sei. Weiter heißt es: "Die Biologie bestätigt einhellig, dass vom Moment der Befruchtung an ein lebender und eigenständiger menschlicher Organismus existiert."
"Moralische Widersprüchlichkeit"
Bereits in seiner Eröffnungsansprache bei der jüngsten Vollversammlung kritisierte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Luis Argüello, es könne im selben Krankenhaus vorkommen, dass eine Gruppe von Ärzten entschlossen sei, einen fünfeinhalb Monate alten Fötus zu retten, während eine andere Gruppe von Ärzten im Nebenzimmer einen gleichaltrigen Fötus absichtlich töte. Und wörtlich: "Wir leben in einer Gesellschaft, die unter einem schwerwiegenden biopolitischen Paradoxon leidet."
In der Erklärung der Bischöfe heißt es: "Diese moralische Widersprüchlichkeit ist ein Symptom für die Schwächung unserer Demokratie, die offenbar nicht in der Lage ist, die Schwächsten aller Lebewesen zu schützen: das ungeborene Leben."
Aktuell ist in Spanien Abtreibung bis zur 14. Woche ohne Angabe von Gründen möglich. Es gibt zudem Ausnahmen bis zur 22. Woche, wenn die Gesundheit der Frau gefährdet ist oder der Fötus schwere Fehlbildungen aufweist. Eine jüngste Reform senkte das Mindestalter für eine Abtreibung ohne elterliche Zustimmung auf 16 Jahre und schaffte die vorgeschriebene Bedenkzeit ab.