Vorgeblicher Schutz vor Zwangsbekehrungen gilt nicht für Übertritt zum Hinduismus - Weit gefasste Definitionen könnten soziale und religiöse Arbeit kriminalisieren
Neu-Delhi, 26.03.2026 (KAP) Im indischen Bundesstaat Chhattisgarh wächst die Kritik an einem neuen Anti-Konversionsgesetz, das nach Ansicht von Beobachtern weit über den Schutz vor Zwangsbekehrungen hinausgeht. Das Parlament verabschiedete am 19. März den "Chhattisgarh Freedom of Religion Bill 2026", der für Konversionen lebenslange Haftstrafen und Geldbußen von bis zu 25 Lakh Rupien (rund 28.000 Euro) vorsieht - wobei Konversionen zum Hinduismus jedoch explizit ausgenommen sind. Tausende Christen protestierten daraufhin in der Landeshauptstadt Raipur gegen das Gesetz. Sie befürchten eine weitere Zunahme von Diskriminierung und eine Kriminalisierung alltäglicher religiöser Praxis.
Die regierende Bharatiya Janata Party (BJP) rechtfertigt das Gesetz als notwendige Maßnahme gegen angebliche Ausnutzung sozial schwacher Gruppen durch Konversionen. Ministerpräsident Vishnu Deo Sai erklärte, Ziel sei es, Praktiken zu unterbinden, die Armut und mangelnde Bildung ausnutzten. Die Opposition boykottierte die Abstimmung und forderte vergeblich, den Entwurf einem Sonderausschuss zu übergeben. Sie verwies darauf, dass ähnliche Gesetze bereits vor dem Obersten Gerichtshof geprüft werden und eine vorschnelle Verabschiedung rechtlich fragwürdig sei.
Das Gesetz verschärft nicht nur die Strafmaße, sondern weitet zentrale Begriffe erheblich aus. Verbotene "Anreize" zum Religionsübertritt umfassen nun auch Versprechen besserer Lebensbedingungen, Arbeitsangebote, kostenlose Bildung oder medizinische Versorgung - Punkte, die traditionell Teil sozialer Arbeit religiöser Einrichtungen sind. Auch "unzulässige Einflussnahme" wird breit definiert und kann bereits bei Vertrauensverhältnissen greifen.
Kritiker sehen in dem neuen Gesetz eine politisch aufgeladene Argumentation, für die belastbare Belege weitgehend fehlen. Besonders die Kombination aus weit gefassten Tatbeständen und strengen Verwaltungsauflagen fällt dabei ins Auge. Geplante Konversionen müssen vorab gemeldet und teilweise öffentlich gemacht werden; Verstöße können zu hohen Haftstrafen führen. Selbst die Annahme von finanzieller Unterstützung für religiöse Aktivitäten kann sanktioniert werden, wenn Behörden einen Zusammenhang mit verbotenen Konversionen vermuten.
Eine weitere umstrittene Bestimmung erklärt Rückkonversionen zur "angestammten" Religion - also dem Hinduismus - ausdrücklich für legal. Kritiker werten dies als einseitige Bevorzugung der Mehrheitsreligion und als Hinweis auf die ideologische Ausrichtung des Gesetzes.
Christliche Gruppen warnen, dass bereits zwei Personen als "Massenkonversion" gelten können, wobei es Mindeststrafen von zehn Jahren Haft gibt. Gleichzeitig gebe es laut Regierungsangaben in mehreren Regionen über Jahre hinweg kaum dokumentierte Konversionsfälle, was Zweifel an der Notwendigkeit der Verschärfung nährt.
Der zentralindische Bundesstaat Chhattisgarh zählt rund 25,5 Millionen Einwohner, von denen Christen weniger als zwei Prozent ausmachen. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung gehört den sogenannten Adivasi, indigenen Stammesgemeinschaften, an, die historisch sozial und wirtschaftlich benachteiligt sind und häufig im Fokus kirchlicher Aktivitäten stehen. So betreibt die katholische Kirche etwa einen beträchtlichen Teil der Schulen in der Region.