Entschädigungsregelung für Missbrauchsopfer in Spanien in Kraft
30.03.202615:46
Spanien/Kirche/Regierung/Missbrauch
Regierung, Bischofskonferenz und Ordensoberenkonferenz unterzeichnen Vereinbarung
Madrid, 30.03.2026 (KAP/KNA) In Spanien haben Regierung, katholische Bischofskonferenz und die Ordensoberenkonferenz (CONFER) eine neue Entschädigungsregelung für Fälle von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld unterzeichnet. Das berichteten spanische Medien am Montag.
Der neue Mechanismus hilft Missbrauchsopfern, deren Fälle juristisch verjährt oder bei denen die Täter bereits gestorben sind und die sich mit ihren Forderungen nicht direkt an die katholische Kirche wenden möchten. Die nun unterzeichnete Vereinbarung sieht vor, dass die Betroffenen ihre Ansprüche ab 15. April über eine von der Regierung eingerichtete Bearbeitungsstelle geltend machen.
Staat hat das letzte Wort
Die Stelle leitet den jeweiligen Fall an die Opferabteilung des staatlichen Ombudsmanns weiter, die einen Entschädigungsvorschlag erarbeitet. Sollte eine der Seiten nicht einverstanden sein, wird eine gemeinsame Kommission einberufen, in der auch Opferverbände vertreten sind. Kann auch so keine Einigung gefunden werden, trifft der Ombudsmann die endgültige Entscheidung. Die Kirchenvertreter haben sich verpflichtet, diese dann zu respektieren.
Die Vereinbarung wurde bereits vor einigen Monaten beschlossen. Allerdings mussten noch Verfahrensprotokolle ausgearbeitet werden, die am Montag von dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Erzbischof Luis Argüello, Justizminister Felix Bolanos, CONFER-Präsident Jesus Diaz Sariego und Ombudsmann Angel Gabilondo unterzeichnet wurden.
Fehlendes Vertrauen in Kirche
"Wir wissen, dass einige Opfer den Diözesen in Bezug auf Wiedergutmachung nicht vertraut haben. Deshalb war diese Vereinbarung notwendig. Wir setzen unser Vertrauen in den Ombudsmann", sagte Erzbischof Argüello laut den Berichten. Jedoch fordern die Opferverbände nach wie vor konkrete Skalen und Bewertungskriterien für Entschädigungsleistungen. Die Kirche verweigert sie. Daher gibt es bislang keine festgelegten Entschädigungsskalen.
Zuletzt hieß es von der Spanischen Bischofskonferenz, Höhe und Art der Entschädigung hingen von jedem Einzelfall und der jeweiligen Schwere des Missbrauchs ab. "Doch generell werden wir Kriterien anwenden, die sich an spanischen Gerichtsurteilen orientieren und an Entschädigungsfällen anderer Kirchen in Europa", teilte die Bischofskonferenz auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit.