Jubel von rechts, Entsetzen bei Kritikern, Reaktionen aus aller Welt - Von Andrea Krogmann
Jerusalem, 31.03.2026 (KAP/KNA) Mit 62 Ja-Stimmen bei 48 Gegenstimmen billigte das israelische Parlament am Montagabend eine Verschärfung des Strafrechts. Künftig droht jedem die Todesstrafe oder lebenslange Haft, "der absichtlich den Tod einer Person herbeiführt mit dem Ziel, einem israelischen Staatsbürger oder Einwohner zu schaden, aus der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu beenden". Menschenrechtler reichten bereits Klage am obersten Gerichtshof ein.
Besonders hart trifft die Änderung Palästinenser, die aufgrund verschiedener Rechtssysteme für israelische Bürger und die besetzten Gebiete für schuldig befunden werden, ein als Terrorakt eingestuftes Tötungsdelikt begangen zu haben. Militärgerichte können künftig mit einfacher Mehrheit Todesstrafen verhängen. Eine Umwandlung in lebenslange Haft ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, eine Begnadigung ausgeschlossen. Das Urteil muss binnen 90 Tagen, in besonderen Fällen 180 Tagen durch Erhängen vollstreckt werden.
Das Gesetz wird allerdings nicht für Hamas-Terroristen gelten, die am Angriff auf Israel vom 7. Oktober 2023 beteiligt waren. Für sie wird in einem separaten Gesetzentwurf die Einrichtung eines Sondertribunals vorangetrieben.
Mannigfaltige Warnungen
Rechtsberater, Sicherheitsbeamte und Menschenrechtler hatten vorab gewarnt. Das Gesetz sei diskriminierend, widerspreche jüdischen Werten und könne sowohl verfassungswidrig als auch völkerrechtsverletzend sein. Die Mehrheit des Parlaments lehnte jedoch alle Einwände ab und nahm den umstrittenen Entwurf aus den Reihen der rechtsextremen Partei "Jüdische Stärke" an.
Deren Parteivorsitzender, der rechtsradikale Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, bejubelte den Sieg als Tag der Abschreckung für Feinde: "Der Staat Israel ändert heute die Spielregeln: Wer Juden ermordet, wird nicht weiter atmen und die Bedingungen im Gefängnis genießen."
Bereits Klagen eingereicht
"Dieser Gesetzentwurf versetzt Israel in Bezug auf die Todesstrafe in die extremste Position in der demokratischen Welt", sagte der demokratische Abgeordnete Gilad Kariv und kündigte Klage vor dem obersten Gericht an. Weitere Parteien und Menschenrechtsgruppen wollen das Gesetz mit allen rechtlichen Mitteln kippen. Die Bürgerrechtsorganisation "Association for Civil Rights in Israel" (ACRI) erklärte, sie habe sich bereits an das Gericht gewandt. Die Knesset habe keine Befugnis, Gesetze für das besetzte Westjordanland zu erlassen, lautet eines der Argumente.
Bereits vor der Gesetzesänderung kannte Israel die Todesstrafe. Für gewöhnliche Straftaten und in Friedenszeiten 1954 abgeschafft, war sie etwa bei Verbrechen gegen das jüdische Volk sowie unter bestimmten Umständen im Rahmen des Kriegsrechts weiterhin zulässig. De facto wurde in der Geschichte des Landes nur der Holocaust-Organisator Adolf Eichmann hingerichtet, 1962 wegen "Verbrechen gegen das jüdische Volk".
Patriarch warnt vor rachevollem "Auge um Auge"
Der Lateinische Patriarch von Jerusalem, Kardinal Pierbattista Pizzaballa, hatte im Vorfeld gewarnt. "Dies ist ein Gesetz, das unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit in Wirklichkeit das Gesicht der Rache verbirgt. Es ist genau diese Logik der Rache, des 'Auge um Auge', die sich in diesem Heiligen Land durchgesetzt hat", sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der Entwurf sei ein Rückschritt für die israelische Demokratie und zugleich "ein verheerender Schlag für diejenigen, die wie ich noch daran glauben, dass es möglich ist, eine andere Zukunft aufzubauen".
Die katholische Position in Sachen Todesstrafe sei überdies eindeutig, Pizzaballa: Selbst angesichts der schwersten Verbrechen sei das Leben immer heilig und lebenswert und sein Wert müsse bewahrt werden.
Auch international war das Vorhaben kritisiert worden. Kurz vor der Abstimmung hatten Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien gemeinsam eine Abkehr von dem Gesetz gefordert, das drohe, "Israels Bekenntnis zu demokratischen Prinzipien zu untergraben". Auch die EU sprach sich "in allen Fällen und unter allen Umständen" gegen die Todesstrafe als Verletzung des Rechts auf Leben sowie des absoluten Rechts auf Freiheit von Folter und anderer Misshandlung aus.
Vorwurf des Kriegsverbrechens
Der palästinensische Präsident Mahmoud Abbas verurteilte das Gesetz als Verstoß gegen internationales Recht. Es komme einem Kriegsverbrechen gegen Palästinenser gleich, werde aber "weder den Willen des palästinensischen Volkes brechen noch dessen Standhaftigkeit untergraben".
Das palästinensische Außenministerium erklärte auf X, dass "israelische Gesetze nicht für das palästinensische Volk gelten". Das Gesetz habe "einmal mehr das Wesen des israelischen Kolonialsystems offenbart, das darauf abzielt, außergerichtliche Tötungen unter dem Deckmantel der Gesetzgebung zu legitimieren". Es sei höchste Zeit für Sanktionen gegen das israelische Parlament und seine Mitglieder.
"Rabbis für Menschenrechte": Gesetz unjüdisch und unmoralisch
Zu denen, die Klage gegen das Gesetz erheben wollen, gehören auch die "Rabbis für Menschenrechte". Der Gesetzesvorschlag sei weder jüdisch noch moralisch, sagte Direktor Avi Dabusch der KNA. In der Torah gebe es zwar entsprechende Stellen, aber davon abgesehen seien "alle Wurzeln des Judentums" gegen die Todesstrafe. Sich gegen Kapitalstrafen zu stellen, sei "eine Art religiöses Bekenntnis zur Menschenwürde, ein humanistisches Bekenntnis und auch ein Bekenntnis, das unsere Geschichte und die jüdische Philosophie, widerspiegelt und respektiert".
Unmissverständlich hätten die ersten Oberrabbiner Israels entschieden, dass es in Israel keine Todesstrafe geben solle - eine Position, an der das Land seit seinem Bestehen mit einer Ausnahme festgehalten habe: "So sollte es auch bleiben."