Deutscher Priester wegen Missbrauchs zu Haftstrafe verurteilt
01.04.202613:24
Deutschland/Justiz/Kirche/Missbrauch/Orden
Mann war geständig, Minderjährige nach einem Besuch des Münchner Oktoberfests missbraucht zu haben
München, 01.04.2026 (KAP/KNA) Ein katholischer Priester und Ordensmann in Deutschland ist wegen sexualisierter Gewalt und Missbrauchs an zwei männlichen Jugendlichen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I verurteilte den 58-Jährigen am Mittwoch zu einer Strafe von drei Jahren und drei Monaten. Der Pater des Paulinerordens hatte 2005 mit zwei Jugendlichen das Münchner Oktoberfest besucht. Die sexualisierten Gewalttaten geschahen später im von ihm reservierten Hotelzimmer. Die beiden Betroffenen hätten sich wegen ihres massiv angetrunkenen Zustands nicht wehren können. Dazu kommt der Besitz von jugendpornografischen Fotos, die 2024 auf seinem Mobiltelefon gefunden wurden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.
Der Angeklagte hatte die Taten zum Auftakt des Prozesses eingeräumt und betont, die Verantwortung dafür übernehmen zu wollen. Der Richter bescheinigte ihm erkennbar Reue, was im Urteil berücksichtigt worden sei. Er legte ihm nahe, dieses anzunehmen und im Gefängnis eine Therapie zu beginnen.
Wegen weiterer Missbrauchstaten, die sich im Gemeindehaus des Priesters an seiner damaligen Seelsorgsstelle in Baden-Württemberg ereignet haben sollen, wurde der Mann nicht verurteilt. Dies wäre nur möglich gewesen, wenn die Taten nach einer Gesetzesänderung 2016 geschehen wären, betonte der Münchner Richter.
Paulinerorden meldete Vorwürfe an Staatsanwaltschaft
Anfang 2023 hatte sich einer der Betroffenen an die Missbrauchsbeauftragte der Erzdiözese Freiburg gewandt. Der Paulinerorden, dem der Beschuldigte angehört, meldete die Vorwürfe dann an die Staatsanwaltschaft. Zuletzt lebte der Mann in Bayern. Die Erzdiözese Freiburg drückte dem Betroffenen Respekt aus. "Ohne seine Bereitschaft, das Erlebte zu schildern und dem Weg einer Strafanzeige zuzustimmen, wäre dieses Urteil nicht möglich gewesen."
Dem Paulinerorden attestierte der Münchner Richter korrektes Verhalten. Der Orden hatte die Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft gemeldet und dem Pater umgehend Berufsverbot erteilt. In seinen Ausführungen zum Urteil sagte der Richter an den Pater gewandt, er habe mit seinen Taten allen Seelsorgern Schaden zugefügt, die in der katholischen Kirche gute Jugendarbeit machten und inzwischen oftmals einem Generalverdacht ausgesetzt seien.
Auch Vatikan wird sich mit dem Fall befassen
Für die Leitung des Paulinerordens sagte Pater Jakob Zarzycki der deutschen Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), der Vatikan habe parallel zum weltlichen Verfahren eine kirchenrechtliche Untersuchung eingeleitet. Die zuständige kirchliche Behörde werde über den Fall entscheiden. Diese Entscheidung sei dann für das weitere Vorgehen der Ordensleitung verbindlich, betonte Zarzycki.