"Seggauer Gespräche" widmeten sich heuer dem Thema "Assistierter Suizid" - Seit 1. Jänner 2022 wurden 1.051 Sterbeverfügungen ausgestellt, 848 Giftpäparate abgeholt und 277 Suizide gemeldet - Plädoyers für Fokus auf Palliativ- und Hospizversorgung
Graz, 10.04.2026 (KAP) Selbst wenn es seit dem 1. Jänner 2022 nicht viele Fälle von Assistiertem Suizid gab, so ist für alle Betroffenen jeder einzelne Fall traurig und belastend und es muss alles mögliche unternommen werden, Wünsche nach Suizide erst gar nicht aufkommen zu lassen. - Das war der Tenor der 10. Seggauer Gespräche, die am Freitag im steirischen Schloss Seggau zu Ende gegangen sind. Expertinnen und Experten aus Theologie, Medizin, Recht sowie aus der Praxis referierten und diskutierten über die rechtlichen Rahmenbedingungen, ethischen Herausforderungen und gesellschaftlichen Implikationen des Assistierten Suizids in Österreich.
Eröffnet hatte die Tagung der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz Erzbischof Franz Lackner mit einem Plädoyer für eine weiterhin starke Stimme der Kirche in Fragen des Lebensschutzes. Eine Gesellschaft, die den Suizid nicht mehr "betrauert" und nicht mehr alles daran setze, diesen zu vermeiden, werde "früher oder später diesen Tod nicht nur hinnehmen, sondern ihn als opportun annehmen", warnte Lackner in seinen eröffnenden Worten.
Den ersten Fachvortrag hielt der Mediziner, emeritierte Wiener Moraltheologe und Mitglied der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, Prof. Matthias Beck. Beck diskutierte das Leben generell: Niemand sei gefragt worden, ob man überhaupt leben wolle. Gebe es demnach also eine Pflicht zu leben? Und wenn das Leben ein Geschenk Gottes sei, könne man über dieses Geschenk doch auch frei verfügen, oder doch nicht, fragte der Moraltheologe. Gleichzeitig sei man in ein soziales System eingebunden und hinterlasse eine Spur bei den Hinterbliebenen. Für Angehörige seien die Assistierten Suizide sehr belastend, sie würden auch Schuldgefühle mit sich tragen. - Viele Fragen, über denen für Beck aber zwei Grundüberzeugzungen stehen: Suizid sei zu verhindern und ein würdevolles Sterben zu ermöglichen.
Wie selbstbestimmt ist eine schwer kranke Person?
Die rechtliche Absicherung des Assistierten Suizids diskutierte Prof. Michael Mayrhofer von der Universität Linz. Er ist Mitglied des Verfassungsgerichtshofes. Dass der assistierte Suizid seit 1. Jänner 2022 möglich ist, liege daran, dass die freie Selbstbestimmung jedes Menschen gewährleistet sein müsse. Ein absolutes Verbot der Sterbehilfe würde dem widersprechen, so der Jurist, der zugleich ein Problem ansprach: Die Selbstbestimmung sei von sozialen, ökonomischen und medizinischen Aspekten beeinflusst. Die Menschen stünden unter Druck. "Wie selbstbestimmt ist eine schwer kranke Person?", fragte Mayrhofer. Das Um und Auf: Die sterbewillige Person muss das Präparat selbst einnehmen; ohne jegliche Hilfe. Den Trinkbecher zu halten, die Infusion zu aktivieren - das sei nicht erlaubt, erläuterte der Jurist.
Aus der Palliativpraxis
Aus der Praxis berichtete Gerald Muhri, Leiter der Palliativ- und Hospizeinrichtung im Krankenhaus der Grazer Elisabethinen. Palliative Betreuung begleite Menschen mit schweren Krankheiten, damit sie länger und besser leben und ihre Lebensqualität und die der Angehörigen besser sei. Man ersetze Hoffnungslosigkeit durch Hoffnung und meistens sei noch viel möglich, um das Wohlbefinden der Kranken zu steigern, so Muhri. Man gebe dem Leben nicht mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben, sagte der Mediziner.
In der Palliativmedizin zeige man den Patientinnen und Patienten in Ausnahmesituationen, in denen kein Ausweg sichtbar ist, neue Wege auf, denn der Sterbewunsch sei durchwegs ein Hilferuf, ein Signal, dass man genau so nicht mehr leben wolle, aber anders durchaus noch. Die Zahlen würden das laut Muhri belegen: Im Krankenhaus der Grazer Elisabethinen hätten sich bisher 170 Menschen für einen Assistierten Suizid ausgesprochen. Nur vier hätten diesen vollzogen.
Aufwendiges Verfahren
Die Leiterin der steirischen PatientInnen- und Pflegeombudsschaft, Michaela Wlattnig, verwies auf die praktischen Aspekte rund um die Sterbeverfügung, die man bei der Ombudsstelle kostenlos beantragen könne. Die Voraussetzungen dafür: Man muss volljährig und entscheidungsfähig sein, die Entscheidung muss freiwillig und ohne Druck gefallen sein und es geht nur mit einer unheilbaren oder zum Tod führenden Krankheit oder einer dauerhaften, schweren Krankheit. Ist das alles gegeben, müssten zwei Ärztinnen bzw. Ärzte, einer davon mit palliativmedizinischer Expertise, aufklären und ein Gutachten ausstellen, was rund 180 Euro für jede begonnene halbe Stunde koste. Liegt das Gutachten vor, könne man nach einer Wartefrist von 12 Wochen eine Sterbeverfügung ausstellen, die ein Jahr gültig bleibe.
In der steirischen Ombudsstelle habe es bisher 267 Beratungen gegeben; 70 Sterbeverfügungen wurden ausgestellt und fünf wurden abgelehnt wegen Zweifeln an der Entscheidungsfähigkeit, berichtete Wlattnig. Die meisten Klientinnen und Klienten hätten fortgeschrittene Tumorerkrankungen.
Schneller Tod
Alexandra Fuchsbichler, Präsidentin der Landesgeschäftsstelle Steiermark der Österreichischen Apothekerkammer, sprach über den Ablauf, wenn die Sterbeverfügung vorhanden und der Sterbewunsch im Sterberegister eingetragen ist. Dann könnten die Patientinnen und Patienten den Wirkstoff Natriumpentobarbital in der Apotheke für rund 80 Euro abholen. Die Sozialversicherung würde dies nicht bezahlen. Ausgegeben werde der Wirkstoff aber nur in 33 Prozent aller Apotheken in Österreich. Der Rest habe dies abgelehnt.
Eine Liste der Apotheken gebe es bei der Patientenombudsschaft und bei Notaren, wobei auch hier nur rund ein Viertel aller Notare zur Verfügung stehen.
Der Wirkstoff werde entweder getrunken oder per Infusion verabreicht. Beides müssten die Sterbewilligen selbst vollziehen. Weil das Mittel, sofern getrunken, extrem bitter ist und Brechreiz verursache, brauche es ein Begleitmedikament, dass vorher eingenommen werden müsse. Einmal getrunken, gebe es kein Zurück mehr; der Tod trete nach wenigen Minuten ein. Die Beteiligung am Prozess sei für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Apotheken schwierig, weil es oft um Menschen geht, die man über Jahre begleitet habe, so Fuchsbichler.
Bisher rund 1.000 Sterbeverfügungen
Aktuelle Zahlen zum Assistierten Suizid präsentierte Notar Christoph Beer, Vorsitzender des Fachausschusses für Zivilrecht in der Österreichischen Notariatskammer. So seien seit 1. Jänner 2022 bisher 1.051 Sterbeverfügungen ausgestellt worden. 848 Präparate wurden abgeholt, 277 Suizide gemeldet, 122 Präparate retourniert. Hier offenbart sich laut Beer eine Schwachstelle im System: Es gebe tödliche Präparate, die nicht verbraucht wurden und in Haushalten vorrätig sind. Flüssigpräparate würden zwar nach drei Monaten ihre Wirksamkeit verlieren, aber Pulver, das vor Gebrauch aufgelöst werden muss, halte zehn Jahre. So komme es vor, dass im Nachlass das Gift auftauche, weil die Menschen doch eines natürlichen Todes verstorben sind.
Eine weitere Schwachstelle seien mangelhafte ärztliche Zeugnisse, bei denen die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt seien. Und auch bei der Aufklärung, was palliativmedizinisch möglich sei, geben es Verbesserungspotenzial, so Beer.
Die Tagung wurde vom Grazer Philosophen Prof. Reinhold Esterbauer, der Wiener Wirtschaftsethikerin Prof. Katharina Pabel sowie dem Juristen und Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Prof. Christoph Grabenwarter, geleitet. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Institut für Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Graz.
Unter den bischöflichen Teilnehmern waren neben dem Salzburger Erzbischof Franz Lackner auch der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler und der Grazer Bischof Wilhelm Krautwaschl. Erzbischof Lackner dankte für die Tagung. Man könne viele wichtige Informationen und Überlegungen für weitere Beratungen in der Österreichischen Bischofskonferenz mitnehmen.
"Seggauer Gespräche" seit 2006
Die "Seggauer Gespräche" wurden 2006 auf Initiative des damaligen steirischen Bischofs Egon Kapellari ins Leben gerufen. Sie haben sich in den vergangenen Jahren als Diskussionsforum an der Schnittstelle von Recht, Religion, Politik und Geschichte etabliert und finden alle zwei Jahre statt. Die Gesprächsreihe ist eine Kooperationsveranstaltung der Diözese Graz-Seckau, der Erzdiözese Salzburg, der Evangelischen Diözese Steiermark, des Instituts für Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Graz und des Instituts für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien.
(S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr und gebührenfrei unter der Notrufnummer 142 erreichbar sowie unter www.telefonseelsorge.at. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums unter www.suizid-praevention.gv.at.)