Beide Gemeinschaften haben in Österreich bereits Status einer "staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft"
Wien, 17.04.2026 (KAP) Die Zahl der bislang sechzehn anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich könnte sich bald erhöhen. Konkret geht es um die "Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich" und die "Frei-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich" (FAGÖ), die dafür einen Antrag am Montag eingebracht haben, wie das Bundeskanzleramt am Freitag gegenüber Kathpress bestätigte. Die Pfingstkirche hat in Österreich seit 2001 den Status einer "staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft", die Frei-Aleviten haben ihn seit 2022. Für das Verfahren zur möglichen Anerkennung ist das im Bundeskanzleramt angesiedelte Kultusamt zuständig, das zum Ressort von Bundesministerin Claudia Bauer gehört.
Die gesetzliche Anerkennung einer Kirche oder Religionsgesellschaft verschafft dieser den höchsten Status, den die Republik Österreich einer Religionsgemeinschaft verleihen kann. Mit der Anerkennung hat die Gemeinschaft die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese beinhaltet auch die privatrechtliche Rechtsfähigkeit. "Solche Körperschaften nehmen Aufgaben öffentlichen Interesses wahr. Damit sind neben religiösen auch soziale, gesellschaftliche und kulturpolitische Aufgaben gemeint, die dem Gemeinwohl dienen", heißt es dazu auf der Internetseite des Bundeskanzleramtes. Mit der Anerkennung verbunden sind u.a. das Recht, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen oder Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht abzuhalten, oder steuerliche Begünstigungen im Abgabenrecht. Die letzte staatliche Anerkennung erfolgte 2013 und betraf die "Freikirchen in Österreich".
Umfangreiches Prüfverfahren
Das mit dem Antrag jetzt durch das Kultusamt durchzuführende Verfahren könne "zwischen sechs Monaten und mehreren Jahren dauern", hieß es seitens des Bundeskanzleramtes gegenüber Kathpress. Dabei werden verschiedene Kriterien geprüft, die für die Anerkennung maßgeblich sind. Das betrifft die Statuten der Bekenntnisgemeinschaft und deren Mitgliederzahlen. So muss die jeweilige Religionsgemeinschaft eine Angehörigenzahl von mindestens 2 Promille der österreichischen Bevölkerung nach der letzten Volkszählung aufweisen sowie einen gewissen zeitlichen Bestand.
Zu den Anerkennungsvoraussetzungen gehört ferner die Selbsterhaltungsfähigkeit der Gemeinschaft und ob die Geldverwendung nur für religiöse Zwecke erfolge. Auch werde geprüft, ob die Bekenntnisgemeinschaft die Voraussetzung für die Erteilung des Religionsunterrichts erbringt. Schließlich gelte es zu klären, ob "keine Störung zu anderen Religionen" vorliege, so das Bundeskanzleramt. Aus diesem Grund seien im jetzt laufenden Verwaltungsverfahren neben Stellungnahmen anderer Ministerien auch jene der derzeit 16 anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften einzuholen.
Sollte das Prüfungsverfahren positiv erfolgen, erfolgt die Anerkennung mittels Verordnung durch die derzeit zuständige Bundesministerin Bauer. Der diesbezügliche Verordnungsentwurf wird zuvor einer Begutachtung unterzogen, die in der Regel sechs Wochen dauert.
Internationale Bezüge
Die Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich ist in der Church of God (Cleveland - Tennessee, USA), wo diese ihren derzeitigen Sitz hat, verwurzelt. Sie zählt somit zu den evangelikalen Freikirchen. In Österreich wurde die Pfingstkirche Gemeinde Gottes durch rumänische Christen der Pfingstgemeinde gegründet, die 1984 hier ihre erste Gemeinde etablierten.
Die alevitische Glaubensgemeinschaft ist in Österreich dreigeteilt: 2013 wurde die Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI) gesetzlich als Religionsgesellschaft voll anerkannt. Im selben Jahr erhielt die Alt-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (AAGÖ) die Stellung einer eingetragenen Bekenntnisgemeinschaft. Seit 2022 sind die Frei-Aleviten ebenfalls eine Bekenntnisgemeinschaft. Sie definieren sich als komplett eigenständig vom Islam. Als nicht-islamisches Alevitentum hat es nach eigenen Angaben eine egalitäre Ausprägung. So sind Frauen und Männer bei den "frei-aleviten" gleichgestellt und können alle Funktionen in der Glaubensgemeinschaft gleichwertig ausüben.