Schulbischof Wilhelm Krautwaschl qualifiziert Resolutionsentwurf in einigen Passagen als "unannehmbar" und betont Beitrag des konfessionellen Religionsunterrichts zur Achtung vor anderen Religionen und Weltanschauungen - Kritik auch von Laienrat, Familienverband und MKV
Graz, 20.04.2026 (KAP) Deutliche Kritik an einem Resolutionsentwurf des Europarates über religiöse Bildung und Erziehung kommt von der katholischen Kirche in Österreich. In einem Kathpress vorliegenden Schreiben an die österreichischen Vertreter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats qualifiziert Bischof Wilhelm Krautwaschl, der in der Bischofskonferenz für Bildung und Schule zuständig ist, den Text in einigen Passagen als "unannehmbar". Zugleich moniert der Schulbischof an entscheidenden Stellen des Resolutionsentwurfs unklare und irreführende Begriffe sowie negative Vorurteile gegenüber dem konfessionellen Religionsunterricht. Ausdrücklich unterstreicht Krautwaschl den in Österreich praktizierten konfessionellen Religionsunterricht als Beitrag, um Vorurteile und Diskriminierungen zu überwinden.
Anlass für die Stellungnahme von Bischof Krautwaschl ist das Dokument 16373, das der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Beschlussfassung am Dienstag (21. April) vorliegt. Darin heißt es unter anderem, dass religiöse Bildung bzw. Erziehung "objektiv und nicht konfessionell sein", und "keine Religion gegenüber einer anderen begünstigen" solle. Der Resolutionsentwurf trägt den Titel "Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der Religion und Schutz der Religions- oder Glaubensfreiheit in Europa".
Wert des konfessionellen Religionsunterrichts
Zustimmend äußert sich der Schulbischof, dass "Bildung der Schlüssel zur Bekämpfung von Unwissenheit, zum Abbau von Stereotypen und Vorurteilen sowie zum Abbau von Vertrauen und gegenseitigem Respekt ist", wie es im Dokument heißt. Klare Kritik äußert Krautwaschl aber über eine negative und zugleich "unbewiesene und unbeweisbare Behauptung" über den konfessionellen Religionsunterricht. Demgegenüber hält der Bischof in seinem Brief fest: "Es gilt vielmehr zu betonen, dass gerade konfessioneller Religionsunterricht die Achtung anderer Religionen und Weltanschauungen sowie der Menschenrechte Religions- und Meinungsfreiheit und auch einen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben und gesellschaftlichem Zusammenhalt beinhaltet, weil erst der eigene Standpunkt dialogfähig macht."
Auch sei der Ausdruck "objektiv" im Zusammenhang mit dem konfessionellen Religionsunterricht "unpassend", weil selbst eine "neutrale" Religionskunde oder Ethik keinem Objektivitätsbegriff entspreche. "Außerdem müssen die Schüler und Schülerinnen das Recht haben, auf Anfrage auch die 'subjektive' Einstellung oder Meinung der Lehrperson zu erfahren", so Krautwaschl, der in seinem Schreiben an die Parlamentarier auf ein aktuelles Positionspapier der Bischofskonferenz zum Religionsunterricht verweist.
Schwerwiegende menschenrechtliche Einwände
Kritik am Resolutionsentwurf des Europarats hat vergangene Woche u.a. der Katholische Laienrat Österreichs (KLRÖ) geäußert. Dessen Präsident, Prof. Wolfgang Mazal hat demgegenüber das Recht der Eltern zur religiösen Kindererziehung sowie den konfessionellen Religionsunterricht in der Schule bekräftigt.
Für den an der Universität Wien lehrenden Rechtswissenschaftler steht der Entwurf im Widerspruch zu der vom Europarat selbst beschlossenen Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). So sei in Artikel 8 der EMRK und im Ersten Zusatzprotokoll dazu klar festgehalten, dass das Recht zur religiösen Bildung bzw. Erziehung grundsätzlich den Eltern zusteht. "In dieses kann die Parlamentarische Versammlung nicht eingreifen", betonte Mazal.
Auch stehe die Ablehnung konfessionellen Religionsunterrichts im Widerspruch zur EMRK, "weil im Rahmen der Religionsfreiheit (Art. 9 EMRK) sowie der Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK) ausdrücklich auch der Unterricht als Teil der Freiheitsrechte garantiert ist". Zudem sei es "inhaltlich nicht nachvollziehbar", Objektivität als Gegensatz zu Konfessionalität zu verstehen, weil religiöse Inhalte auch objektiv vermittelt werden können, wenn die Bildung/Erziehung konfessionsgebunden ist".
Familienverband sieht Eingriff in Elternrechte
Auch der Katholische Familienverband sieht das vor Beschlussfassung stehende Dokument als problematisch. Es greife in Elternrechte ein, unter welche religiöse Bildung und Erziehung primär fielen, hieß es in einer Stellungnahme vom Montag. Die Pauschalablehnung des konfessionellen Religionsunterrichts widerspreche weiters der Religions- und der Meinungsfreiheit. Zudem würden Objektivität und konfessionelle Bildung einander nicht ausschließen, gelte doch: "Auch konfessioneller Unterricht kann sachlich und ausgewogen erfolgen", so Verbandspräsident Peter Mender und Generalsekretärin Rosina Baumgartner.
Konfessionelle Erziehung könne einen "entscheidenden Beitrag zur persönlichen Entwicklung, Wertevermittlung und gesellschaftlichen Teilhabe leisten", so die Überzeugung des Katholischen Familienverbandes. Dessen Spitzen bekräftigten ebenso, dass der Religionsunterricht "demokratische Prinzipien und Menschenrechte fördert" und ebenso wie die Eltern eine besondere Verantwortung trage, "Respekt und Nicht-Diskriminierung aktiv zu vermitteln". Das angestrebte Ziel der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, dass niemand aufgrund seiner religiösen Zugehörigkeit oder auch aufgrund fehlender Religionszugehörigkeit diskriminiert werde, trage man voll mit.
In Richtung der Delegationsleiter und Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung, an die das Schreiben adressiert war, appellierten Mender und Baumgartner, "religiöse Bildung als wichtigen Beitrag zu Demokratie und gesellschaftlichem Zusammenhalt anzuerkennen und zugleich klarzustellen, dass sowohl Eltern als auch der Religionsunterricht in besonderer Weise dafür Verantwortung tragen, andere Religionen und Weltanschauungen zu achten".
Kritik und die Forderung nach einer Überarbeitung des Entwurfs kam auch vom Mittelschüler-Kartell-Verband (MKV). Das Verständnis von "objektiver, nicht konfessionell" gestalteter religiöser Bildung sieht die größte Schüler- und Absolventenverband Österreichs kritisch. Es "greift zu kurz und widerspricht aus Sicht des MKV grundlegenden Freiheitsrechten, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind", hieß es in einer Aussendung vom Montag, in der der konfessionelle Religionsunterricht sowie das Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung vehement verteidigt wurden.
Schon heutige Lehrpläne in Österreich für den konfessionellen Religionsunterricht wiesen eine "ausgewogene Breite von Themenfeldern" auf und würden in keiner Weise nur die katholische Konfession behandeln, so der MKV weiter. Kindern und Jugendlichen würde hier ein "tiefer Einblick in die anderen Weltreligionen und -anschauungen" gewährt, man behandle auch viele ethische und philosophische Themen und beschäftige sich mit Kirchen- und Kunstgeschichte.
Der konfessionelle Religionsunterricht sei "einer der vielseitigsten geisteswissenschaftlichen Gegenstände" und dürfe im Fächerkanon keiner Schule fehlen, werden Kartellseelsorger Tassilo Lorenz und MKV-Religionsreferent Arno Gerig zitiert. Die beiden langjährigen AHS-Religionslehrer unterstrichen, dass konfessioneller Religionsunterricht gemeinsam mit objektiver Wissensvermittlung "zur Persönlichkeitsbildung sowie zu Respekt und Dialogfähigkeit" beitrügen. Für eine demokratische und pluralistische Gesellschaft habe der Unterricht eine zentrale Rolle.
Präsident des Katholischen Laienrats Österreichs kritisiert geplantes Dokument des Europarats und ortet menschenrechtswidrigen Eingriff in das Elternrecht auf religiöse Kindererziehung sowie unzulässige Vorbehalte gegen konfessionellen Religionsunterricht