Frankreich: Senat verfehlt Einigung bei Sterbehilfe-Gesetz
12.05.202616:44
Frankreich/Parlament/Sterbehilfe/Gesetz
Blockade im Oberhaus erhöht Chancen für weitergehende Vorlage der Nationalversammlung
Paris, 12.05.2026 (KAP/KNA) Frankreichs Senat ringt weiter um einen Kompromiss zur geplanten Neuregelung der Sterbehilfe. Nachdem die Nationalversammlung dem umstrittenen Gesetzesentwurf bereits zugestimmt hatte, scheiterte nun im Senat ein zentraler Vermittlungsversuch. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende wieder die ursprünglich weitergehende Fassung der Nationalversammlung zur Anwendung kommt.
Konkret hatte eine Gruppe von Berichterstattern vorgeschlagen, den Entwurf in zwei wesentlichen Punkten einzuschränken. Zum einen sollte der Begriff "Recht auf Sterbehilfe" durch "medizinische Sterbehilfe" ersetzt werden. Zum anderen sollte die Regelung stärker auf schwerkranke Menschen mit kurzfristig ungünstiger Prognose begrenzt werden. Dieser Kompromiss fand jedoch keine Mehrheit. Während konservative Senatoren die Vorlage weiterhin grundsätzlich ablehnen, kritisierten linke Abgeordnete die Änderungen als Verwässerung des ursprünglichen Gesetzes.
Damit dürfte die Nationalversammlung in einer weiteren Lesung ihre ursprüngliche Fassung erneut durchsetzen können. Präsident Emmanuel Macron drängt auf einen Abschluss des Verfahrens noch vor dem Sommer. Vorgesehen ist ein Recht auf assistierten Suizid unter bestimmten Voraussetzungen für volljährige, schwerkranke Menschen. Unter engen Bedingungen soll dabei auch Hilfe durch Dritte möglich sein, wenn Betroffene körperlich nicht mehr in der Lage sind, die tödlichen Medikamente selbst einzunehmen.
Kritiker warnen allerdings vor weitreichenden Folgen des Gesetzes. Im bisherigen Entwurf ist vorgesehen, dass die Behinderung oder gezielte Verhinderung einer beantragten Suizidhilfe strafbar sein kann. Dafür drohen bis zu zwei Jahre Haft und 30.000 Euro Geldstrafe. Das sorgt insbesondere bei Ärzten, kirchlichen Einrichtungen und Lebensschutzorganisationen für erhebliche Bedenken hinsichtlich Gewissensfreiheit und Suizidprävention. Umfragen zufolge dürfte der konkrete Gesetzesentwurf deutlich umstrittener sein als häufig dargestellt.
Auch die katholische Kirche lehnt die geplante Liberalisierung ab. Frankreichs Bischöfe riefen dazu auf, "Nein zu sagen zu einer Legalisierung von Euthanasie und assistiertem Suizid". Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Éric de Moulins-Beaufort, erklärte, Töten könne "nicht die Wahl von Brüderlichkeit oder Würde sein", sondern bedeute "Verlassenheit und Verweigerung der Hilfe bis zum Ende".