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EU-Asylpakt: Caritas pocht auf Menschenrechte in der Umsetzung

20.05.2026 16:29
Österreich/Hilfsorganisation/Flüchtlinge/Soziales/Politik/Gesetz/Parlament
Kirchliche Hilfsorganisation begrüßt nach Nationalratsbeschluss Schutz für Minderjährige, warnt aber vor Einschränkungen bei Familiennachzug und sozialer Absicherung
Wien, 20.05.2026 (KAP) Nach dem Beschluss des GEAS-Gesetzespakets im Nationalrat ("Gemeinsames Europäisches Asylsystem") hat die Caritas auf menschenrechtliche und soziale Herausforderungen bei der Umsetzung hingewiesen. Positiv bewertet Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler am Mittwoch, dass "einzelne langjährige Forderungen zum Schutz besonders vulnerabler Menschen aufgegriffen wurden". Dazu zählten insbesondere die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge "ab dem ersten Tag" sowie das Monitoring durch die Volksanwaltschaft. Zugleich warnte Tödtling-Musenbichler davor, dass die beschlossenen Maßnahmen ohne ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung wirkungslos bleiben könnten. Es brauche "ausreichend Personal, klare Strukturen und zusätzliche finanzielle Mittel", erklärte die Caritas-Präsidentin.

Kritisch beurteilt die Caritas weiterhin die geplanten Einschränkungen beim Familiennachzug. "Eine Quotenregelung bei der Familienzusammenführung ist mit dem Menschenrecht auf Familie nicht vereinbar", so Tödtling-Musenbichler. Zudem schaffe die Überführung der Familienzusammenführung in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz zusätzliche bürokratische Hürden und verlängere die Trennung von Familien weiter.

Besonders problematisch sei aus Sicht der Hilfsorganisation auch der künftig vorgesehene neue subsidiäre Schutzstatus. Menschen könnten dadurch "teilweise durch das soziale Netz fallen", warnte die Caritas-Präsidentin. Es dürfe keine Schutzberechtigten zweiter Klasse geben, für die es dann weder Grundversorgung noch Sozialhilfe, noch ohne zuständige Anlaufstellen."

Auch bei den geplanten Screening-Verfahren ortet die Caritas erheblichen Verbesserungsbedarf. "Gerade vulnerable Menschen brauchen ein sorgfältiges und faires Verfahren", betonte Tödtling-Musenbichler. Notwendig seien umfassende Vulnerabilitätsprüfungen unter Einbeziehung unabhängiger Expertinnen und Experten wie Psychologinnen und Psychologen sowie die Möglichkeit, Vulnerabilitäten selbst geltend zu machen und Entscheidungen rechtlich überprüfen zu lassen.

Härte ohne Gerechtigkeit

Der Wiener Caritasdirektor Klaus Schwertner äußerte sich nach der Beschlussfassung ähnlich besorgt. Das Innenministerium spreche von einem "harten und gerechten" Kurs. "Die Härte ist sichtbar, die Gerechtigkeit vermissen wir", erklärte Schwertner gegenüber Kathpress. Zwar sei das Ziel eines gemeinsamen europäischen Asylsystems grundsätzlich sinnvoll, viele Herausforderungen ließen sich "nur europäisch lösen". Im Zentrum müsse aber weiterhin "der Schutz von vulnerablen Menschen" stehen.

Das neue Gesetz ermögliche Verfahrensbeschleunigungen, längere Anhaltungen in Flughäfen und zusätzliche Sanktionen. Rückkehrzentren in Drittstaaten hätten allerdings bereits gezeigt, "wie schwierig es sei, dort menschenrechtliche Standards zuverlässig einzuhalten", sagte Schwertner. Auch beschleunigte Screenings würden Risiken bergen. "Es braucht tatsächlich schnellere Verfahren, aber nicht um jeden Preis."

Scharfe Kritik übte Schwertner auch an der geplanten Quotenregelung bei der Familienzusammenführung. Diese sei "kein Treiber irregulärer Migration, sondern ihre Alternative". Familienzusammenführung sei "der letzte sichere und planbare Fluchtweg für vulnerable Personen". Die derzeit niedrigen Asylzahlen machten eine Deckelung aus seiner Sicht zudem obsolet.

Der Wiener Caritasdirektor appellierte an die Politik, rechtsstaatliche und humanitäre Standards konsequent einzuhalten. "Wer sich zu Familien bekennt und diese schützen möchte, sollte das für alle tun - ohne Unterschied", so Schwertner.

Nationale Umsetzung der EU-Asylregeln

Das sogenannte GEAS-Gesetzespaket dient der nationalen Umsetzung des reformierten "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" (GEAS) der Europäischen Union. Es umfasst neue Regeln für Asylverfahren, Grenzscreenings, Rückführungen und die Verteilung von Schutzsuchenden innerhalb Europas. Ziel der Reform ist laut EU ein einheitlicheres und effizienteres Asylsystem. Kritiker befürchten hingegen eine Verschärfung zulasten von Flüchtlingen und vulnerable Gruppen.
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