Klima-Pater Alt: Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Urteil ein
31.05.202611:39
Deutschland/Kirche/Justiz/Alt
Wegen einer Sitzblockade in München war der Jesuit und Klimaaktivist Jörg Alt jüngst zu einer Strafe von 100 Euro verurteilt worden
München, 31.05.2026 (KAP) Die Staatsanwaltschaft hat gegen die jüngste Verurteilung des Jesuiten und Klimaaktivisten Jörg Alt in München Berufung eingelegt. Das teilte der im Schwarzwaldort Sankt Blasien lebende Ordensmann am Wochenende auf der Internetplattform X mit. Dabei geht es um seine Beteiligung an einer unangemeldeten Straßenblockade im September 2023 auf dem Altstadtring nahe der Bayerischen Staatskanzlei.
Die Amtsrichterin hatte gegen den 64-Jährigen zehn Tagessätze zu je 10 Euro verhängt und war damit in ihrem am 13. Mai verkündeten Urteil deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Die Anklagevertreter hatten auf 40 Tagessätze plädiert. Alt kommentierte auf X deren nun erfolgte Berufung mit den Worten: "Wieder die Frage, ob es in Bayern nicht schlimmere Verbrechen zu ermitteln und ahnden gilt als 15 Minuten Verkehrsunterbrechung durch Klimaprotest und Verlesen einer Papstbotschaft?"
Alt und seine drei Mitstreiter, die mit ähnlich geringen Geldstrafen belegt wurden, hatten den Altstadtring für etwa eine Viertelstunde blockiert und damit einen Stau verursacht. Die Polizei war in wenigen Minuten vor Ort und begleitete die Aktivisten von der Straße.
Zum Wohl der Allgemeinheit
Die Richterin begründete ihr mildes Urteil mit der Tatmotivation Alts. "Die Gefahr durch die Klimaerwärmung ist real, die Zeit drängt, es wird zu wenig dagegen getan", gestand sie den Angeklagten zu. Zudem sei es ihnen nicht um ein persönliches Interesse gegangen, sondern um das Wohl der Allgemeinheit. Dafür hätten sie sich "eine Menge Ärger eingehandelt".
Auch sei das Mittel einer Straßenblockade durchaus geeignet gewesen, um auf dieses Anliegen aufmerksam zu machen, führte die Richterin aus. Allerdings sei es nicht angemessen. Auf die politische Meinungsbildung sollte nicht mit Zwang eingewirkt werden. Das sei mit einem geordneten Zusammenleben nicht vereinbar. Daher sei die Protestaktion rechtlich als strafbare Nötigung zu werten.
Jesuit von der Justiz enttäuscht
Der Jesuit hatte sich in den vergangenen Jahren an mehreren derartigen Protestaktionen in Nürnberg, Berlin und München beteiligt. Dabei handelte er sich auch Strafurteile ein. Weil er sich 2025 in Nürnberg weigerte, eine Geldstrafe zu zahlen, ging er ersatzweise 25 Tage ins Gefängnis. Für sein Engagement konnte er sich stets auf starken Rückhalt unter Wissenschaftlern und Mitbrüdern seines Ordens in aller Welt berufen.