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Kirche & Politik
Bild Copyright: © pixabay / gemeinfrei

Bischöfin Richter zu Volksbegehren: Karfreitag für alle relevant

05.06.2026 12:08
Österreich/Kirche/Feiertage/Karfreitag/Volksbegehren/Evangelische/Richter
Volksbegehren für Karfreitag als Feiertag für alle kann ab 15. Juni unterschrieben werden - Evangelische Bischöfin Richter betont Verständnis für Anliegen der privaten Initiative - Komplexität des Themas geht aber weit über Forderungen des Volksbegehrens hinaus
Wien, 05.06.2026 (KAP) Den Karfreitag als Feiertag für alle fordert ein Volksbegehren, das vom 15. bis 22. Juni zur Unterzeichnung aufliegt. Die evangelische Bischöfin Cornelia Richter hat am Freitag gegenüber dem Evangelischen Pressedienst EPD volles Verständnis für das grundsätzliche Anliegen des privaten Volksbegehrens gezeigt. "Dem Karfreitag kommt eine historische und theologische Bedeutung zu, die für die gesamte Gesellschaft relevant ist", betonte Richter. Sie erläuterte zugleich aber auch, weshalb die Evangelische Kirche als Institution das Volksbegehren nicht direkt unterstützt.

2019 wurde der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für Angehörige der Evangelischen Kirche A.B., der Evangelischen Kirche H.B., der Altkatholischen und der Methodistischen Kirche durch die damalige ÖVP-FPÖ-Regierung abgeschafft. Betroffen sind davon in der Folge auch freikirchliche Arbeitnehmer. Vorangegangen war ein komplizierter Rechtsstreit, in dem ein konfessionsloser Arbeitnehmer auf Zahlung eines Feiertagsentgelts am Karfreitag geklagt hatte. Übrig geblieben ist letztlich der Karfreitag als "persönlicher Feiertag" für Angehörige der betroffenen Kirchen, der allerdings aus dem Urlaubskontingent in Anspruch genommen werden muss.

"Das war ein Schlag ins Gesicht der Evangelischen", blickte Richter zurück. Seitdem "brodelt es in vielen Pfarrgemeinden sehr", nahezu bei jedem Besuch werde sie auf den Karfreitag angesprochen. Wer die Geschichte kennt, verstehe besser, "weshalb die Evangelischen so bitter enttäuscht sind", erklärte die Bischöfin gegenüber dem Evangelischen Pressedienst.

Getilgte Wiedergutmachung

"Die Evangelischen Kirchen haben durch die Gegenreformation so viel verloren, dass sie ohnehin zur Minderheitenkirche reduziert worden sind", führte Richter aus, "und dann nimmt man ausgerechnet denjenigen Feiertag weg, der ihnen 1781 wenigstens als ein Zeichen der Wiedergutmachung zuerkannt wurde, der 1955 nochmals bestätigt wurde und der für sie bis heute identitätsstiftend ist."

Es sei daher kein Wunder, dass der Ärger und die Enttäuschung noch nach mehreren Jahren deutlich spürbar seien. Auch die private Initiative von Helmut Kern und Martin Wabl, ein Volksbegehren aufzulegen, sei ein Ausdruck dafür und könne gerne von vielen Evangelischen unterschrieben werden, so die Bischöfin.

Die Evangelische Kirche als Institution unterstütze das Volksbegehren dennoch nicht direkt, weil die juristischen, sozialpolitischen und ökonomischen Aspekte "in ihrer Komplexität weit über die Forderung des Volksbegehrens hinausgehen", hielt Richter fest. Die Kirchenleitung, vor allem die Bischöfin der Evangelischen Kirche A.B., sei gemeinsam mit der Superintendentin und den Superintendenten sowie den Superintendentialkuratorinnen und -kuratoren der Diözesen intensiv damit befasst, das Thema des Karfreitags "konsensorientiert in die Gespräche mit Vertretern der politischen Parteien" einzubringen, gleichzeitig werde auch laufend auf ökumenischer Ebene eine Verständigung gesucht.

Karfreitag erzählt "Drama der Menschheitsgeschichte"

Der Karfreitag sei "untrennbar verbunden mit Ostern, dem Fest der Auferstehung Jesu Christi", so die Bischöfin. Darin komme dem Karfreitag auch eine historische und theologische Bedeutung zu, die für die gesamte Gesellschaft relevant sei, "denn in ihm wird ein Drama der Menschheitsgeschichte erzählt", betonte die Bischöfin. "Und zwar eines, das bis heute zugleich zur politischen Vorsicht mahnt als auch Hoffnung gibt."

Der Karfreitag erinnere theologisch an das Leiden und Sterben von Jesus Christus, "einem jungen Mann, der ausgezogen ist, um die Welt zu verändern", und der sich "Gott auf einzigartige Weise als Sohn verbunden" wusste. Diese Nähe habe er anderen nahegebracht und dabei mit Menschen gesprochen, deren Not niemand sonst sehen wollte. "Er hat hingeschaut, und sie fühlten sich ernst genommen, heilsam berührt - er hat ihnen ihre Würde zurückgegeben", sagte Richter.

Hoch umjubelt sei er dann mit vielen Anhängern in Jerusalem eingezogen. Bis die Stimmung kippte und er verraten wurde. Richter: "Man hat ihm den Prozess gemacht, und obwohl er vor Gericht für unschuldig befunden wurde, hat eine wütende Menge seinen Tod gefordert. Er wurde gefoltert und ans Kreuz genagelt. Allein diese Geschichte muss uns bis heute ein Mahnmal sein, weil sie weltweit alle Menschen treffen kann, die sich politisch und sozial für andere einsetzen."

Weiterwirken nach dem Tod

Damit, so die Bischöfin weiter, hätte die Geschichte aus sein können, "aber zum Erstaunen der Zeitgenossen Jesu ist sie weitergegangen", denn nach seinem Tod hätten sie verstanden, "dass Jesus Christus durch sein Wort, durch seine Predigt, durch sein versöhnendes Handeln und durch all das, was er war und wie er Menschen zusammenbringen konnte, weiter gewirkt hat."

Für diese Erfahrung, dass Gott auch in Leid und Tod bei den Menschen sei, dass sie durch Leid und Tod hindurch neues Leben sehen konnten und dass der Tod daher vor Gott nicht das letzte Wort habe - für diese bis heute für viele Menschen unerwartete und überwältigende Erfahrung stehe das Osterfest, das Fest der Auferstehung, des Neuwerdens und der "unbändigen Hoffnung auf neues Leben", unterstrich die Bischöfin.
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