Leo XIV. erlässt neue Regeln für päpstliche Kinderschutzkommission
13.06.202614:23
Vatikan/Papst/Kirche/Missbrauch
Seit 2014 kümmert sich die Kommission um Aufklärung und Missbrauchsprävention in der Kirche - Neue Statuten klären bislang nicht klar definierte Zuständigkeiten
Vatikanstadt, 13.06.2026 (KAP) Papst Leo XIV. hat den kirchlichen Missbrauchsschutz neu geregelt. Am Samstag veröffentlichte der Vatikan überarbeitete Statuten für die 2014 von Papst Franziskus gegründete Kinderschutzkommission. Sie klären die Struktur des Gremiums sowie seine Rolle innerhalb der römischen Kurie und bei der Umsetzung von weltweiten Schutzmaßnahmen in der katholischen Kirche. Die neue Satzung gilt für einen Probezeitraum von drei Jahren.
Gemäß den neuen Statuten nimmt die Kommission eine beratende Rolle ein: Sie berichtet direkt an den Papst und legt ihm Empfehlungen für mögliche Schutzmaßnahmen vor. Mit den Vatikanbehörden arbeitet sie in einschlägigen Angelegenheiten zusammen, hat aber keine leitende Funktion. Um Empfehlungen an die Behördenleiter abzugeben, bedarf es der Zustimmung des Staatssekretariats.
Kirchliche Einrichtungen weltweit unterstützt das Gremium bei der (Weiter-)Entwicklung von Schutz- und Meldesystemen. Den unter Papst Franziskus eingeführten Jahresbericht über die Aufarbeitungs- und Präventionsmaßnahmen in den Ortskirchen soll die Kommission weiterhin erstellen.
Die neue Satzung klärt darüber hinaus die Zusammenarbeit mit der vatikanischen Glaubensbehörde, an die die Kommission seit 2022 angegliedert ist. Demnach können beide Informationen austauschen, etwa allgemeine Daten zu kirchlichen Schutzmaßnahmen. Zudem sollen sie bei der Förderung der Schutz- und Präventionsstandards in den Ortskirchen kooperieren.
Präsident und Sekretär des Gremiums sind Mitglieder im Glaubensdikasterium. Dessen Leiter, zurzeit Kardinal Victor Fernandez, ernennt Beobachter für die Vollversammlung der Kommission, die zwei Mal im Jahr stattfindet.
Das Gremium besteht laut den Statuten aus höchstens 23 Mitgliedern, die vom Papst für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt werden. Sie setzen sich aus Geistlichen, Ordensangehörigen und Laien verschiedener Nationalitäten zusammen. Zu speziellen Zwecken können externe Mitarbeiter und Berater beauftragt werden.
Präsident der Kommission ist seit 2025 der französische Erzbischof Thibault Verny; Nummer zwei ist Bischof Luis Manuel Ali Herrera.