Nach Flugausfall: Papst könnte Entschädigung verlangen
13.06.202617:22
Vatikan/Papst/Buntes
Ein defektes Flugzeug, königlicher Beistand und dreieinhalb Stunden Verspätung - Papst Leo hätte Anspruch auf 400 Euro Entschädigung
Rom, 13.06.2026 (KAP) Der Papst könnte für den ausgefallenen Rückflug nach Rom am Freitag eine Entschädigung von 400 Euro verlangen. Das berichtet das italienische Nachrichtenportal "Euroborsa" am Samstag. Es bezieht sich dabei auf "Rimborso al Volo", einen Anbieter für die Durchsetzung von Fluggastrechten.
Laut einer europäischen Verordnung hat ein Passagier Anspruch auf Betreuung und eine finanzielle Entschädigung, wenn ein Flug ohne angemessene Vorankündigung gestrichen wird und dies nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruht.
Bei einer Verspätung ab drei Stunden und der Strecke von gut 3.000 Kilometern zwischen Teneriffa und Rom liegt der vorgesehene Betrag bei 400 Euro, wie aus einer Tabelle des Anbieters hervorgeht. Dafür muss der Flug ordnungsgemäß bezahlt worden sein.
Papst Leo XIV. hatte am Freitagnachmittag seine einwöchige Spanienreise beendet. Doch das Flugzeug der spanischen Linie Iberia, das ihn und seine Begleiter von den Kanaren zurück nach Rom bringen sollte, hatte einen Triebwerkschaden. Dem festsitzenden Papst stellte Spaniens König Felipe VI. seine persönliche Maschine für den Rückflug zur Verfügung. Sie startet um kurz nach 19 Uhr, drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit. Er landete deshalb auch nicht wie geplant gegen 20.30 Uhr in Rom, sondern erst um 23.05 Uhr.
Mit an Bord ging nur ein Teil seines Gefolges. Für die übrigen Angestellten und die mitgereisten Journalisten schickte die Fluglinie Iberia eine Ersatzmaschine aus Madrid nach Teneriffa, um für sie den Heimflug nach Rom zu garantieren. Die sonst übliche fliegende Pressekonferenz an Bord der Papstmaschine entfiel. Die Journalisten und Teile der päpstlichen Delegation landeten erst am Samstag in den frühen Morgenstunden in Rom.