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Freigabe von Suizidbeihilfe in Frankreich steht bevor

21.06.2026 13:20
Frankreich/Sterbehilfe/Parlament
In Frankreichs Parlament steht die dritte Lesung des Gesetzentwurfs zum Lebensende an. Der Senat hatte Kompromissformeln zum Thema Sterbehilfe abgelehnt. Die Bischöfe mobilisieren ein letztes Mal - zum Gebet. Von Alexander Brüggemann (KNA)
Paris, 21.06.2026 (KAP/KNA) In der Pariser Nationalversammlung steht für Montag die dritte Lesung des Gesetzentwurfs zum Lebensende an. Frankreichs Senat hatte sich im Mai selbst blockiert und eine Kompromissformel beim Thema Sterbehilfe abgelehnt. Damit dürfte nun die ursprüngliche Vorlagefassung der Nationalversammlung zur Anwendung kommen - und auf Vorschlag der Regierung beschlossen werden - noch vor der Sommerpause Mitte Juli, wie es sich Präsident Émmanuel Macron gewünscht hatte.

Für Macron ist die kontrovers diskutierte Neuregelung von Suizidbeihilfe eines seiner großen gesellschaftspolitischen Projekte. In Frankreich könnte damit aktive Sterbehilfe für unheilbar Kranke künftig erlaubt sein. Es geht um ein Recht auf Sterbehilfe unter strengen Auflagen - für Sterbenskranke, die bei vollem Bewusstsein sind.

Einnahme tödlicher Medikamente

Die Liberalisierung soll zum einen Erwachsenen mit schwersten Erkrankungen eine Einnahme tödlicher Medikamente gestatten. Und wenn der körperliche Zustand den Betroffenen unmöglich macht, die Medikamente selbstständig zu nehmen, sollen sie sich auch von einer Person ihrer Wahl helfen lassen können.

Zugleich sollen Orte, an denen Suizidbeihilfe vorgenommen wird, besonders geschützt werden. Bereits beschlossen ist, dass künftig strafbar sein soll, andere Menschen daran zu hindern, Suizidbeihilfe zu verlangen oder sich darüber zu informieren. Dafür können bis zu zwei Jahre Haft sowie 30.000 Euro Geldstrafe drohen.

Selbstblockade im Senat

Aus dem Senat waren Änderungen in zwei wesentlichen Punkten vorgeschlagen worden. Zum einen sollte das "Recht auf Sterbehilfe" in "medizinische Sterbehilfe" umbenannt werden. Zum anderen sollte die Regelung auf schwerkranke Patienten beschränkt werden, deren Prognose schon auf eine kurze Sicht ungünstig ist - und nicht mehr auf jene, die sich in einem "fortgeschrittenen Stadium" befinden. Letzteres würde den Anwendungsbereich deutlich erweitern.

Doch konservative Senatoren lehnten Liberalisierungen grundsätzlich ab; man wolle sich nicht in die Maschinerie eines Systems begeben, das alle möglichen Auswüchse zulassen könnte. Aus den genau entgegengesetzten Gründen stimmten große Teile der sozialistischen Senatsfraktion ebenfalls gegen die Kompromissvorschläge: Verwässerungen würden eine Liberalisierung entwerten.

Bischöfe rufen zu Tagen des Gebets

Neben konservativen Abgeordneten hat sich auch die katholische Kirche stets entschieden gegen eine Liberalisierung ausgesprochen. Die Bischöfe forderten im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens alle Katholiken auf, "Nein zu sagen zu einer Legalisierung von Euthanasie und assistiertem Suizid". Töten könne "nicht die Wahl von Brüderlichkeit oder Würde sein". Die Bischofskonferenz forderte am Sonntag über einen Aufruf in allen Pfarren zu landesweiten Tagen des Gebets für Menschenwürde und Lebensschutz auf.

Vorangegangen war dem langwierigen Gesetzgebungsprozess eine gesellschaftliche Debatte, auch mit Bürgerbeteiligung. Ein Bürgerkonvent hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Weg zu aktiver Sterbehilfe zu ebnen. Auch Frankreichs Ethikrat erklärte, eine begrenzte Zulassung aktiver Sterbehilfe sei unter bestimmten strengen Voraussetzungen denkbar.
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