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Mutter-Teresa-Schwestern vom Kinderhandel-Vorwurf freigesprochen

22.06.2026 14:34
(zuletzt bearbeitet am 22.06.2026 um 14:43 Uhr)
Indien/Justiz/Kirche/Menschenrechte/Orden
Freispruch für alle Angeklagten nach achtjähriger Verfahrensdauer durch Gericht in Indien - Kirchenkritik an "politisch motiviertem Verfahren" und Forderung nach Rehabilitierung
Neu-Delhi, 22.06.2026 (KAP) Ein Gericht im indischen Bundesstaat Jharkhand hat eine Ordensschwester der Missionarinnen der Nächstenliebe und zwei weitere Beschuldigte in einem weltweit beachteten Fall von angeblichem Menschenhandel freigesprochen. Damit endet ein achtjähriges Verfahren, das zu schweren Vorwürfen gegen die von Mutter Teresa (1910-1997) gegründeten Kongregation geführt hatte.

Die Entscheidung des Bezirksgerichts in Ranchi vom vergangenen Donnerstag betrifft Sr. Concilia MC, die 2018 gemeinsam mit zwei Mitarbeiterinnen eines Hauses für unverheiratete Mütter in der Stadt Ranchi festgenommen worden war. Ihnen war vorgeworfen worden, ein 14 Tage altes Kind illegal vermittelt zu haben. Die Vorwürfe basierten auf einer Anzeige der lokalen Kinderschutzbehörde. Im Verlauf des Verfahrens war die Angeklagte zunächst in Untersuchungshaft genommen und erst nach 14 Monaten auf Kaution freigelassen worden. Ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung war zuvor auch vom Obersten Gerichtshof Indiens abgelehnt worden.

Die Anschuldigungen hatten damals landesweit und international für Schlagzeilen gesorgt und in Indien eine breite öffentliche Debatte über kirchliche Kinder- und Sozialarbeit ausgelöst. Das indische Frauen- und Kinderministerium ließ daraufhin mehrere Einrichtungen der Kongregation überprüfen und Medienberichte erhoben teils drastische Vorwürfe gegen die Ordensgemeinschaft, die später relativiert wurden. Kirchliche Vertreter hatten die Vorwürfe schon von Beginn an zurückgewiesen und sprachen von einem politisch motivierten Vorgehen.

Kirchenvertreter erleichtert

Nach der Urteilsverkündung erklärte Sr. Concettina, Generalsekretärin der Missionarinnen der Nächstenliebe in Kolkata, die Entscheidung sei eine Antwort auf anhaltende Gebete gewesen. "Wir danken Gott für dieses Urteil", sagte sie laut dem Portal mattersindia.com. Der Erzbischof von Ranchi, Vincent Aind, bezeichnete das Verfahren als belastende Zeit für die Kirche Indiens. "Nach acht langen Jahren ist diese Tortur nun beendet", erklärte er mit Blick auf das Urteil.

Der frühere Generalsekretär der Indischen Bischofskonferenz, Bischof Theodore Mascarenhas, sprach gegenüber dem Sender EWTN von einer nun erfolgten "Zurückweisung konstruierter Vorwürfe" durch die Justiz. Nach seiner Darstellung seien die Anschuldigungen Teil einer gezielten Kampagne gewesen, "um das Ansehen der Kirche zu beschädigen", eingebettet in das politische Klima im Bundesstaat Jharkhand zur Zeit der hindu-nationalistischen Regierung, in dem es koordinierte Versuche gegeben habe, kirchliche Einrichtungen zu diskreditieren.

Im Zusammenhang mit dem Verfahren seien laut Mascarenhas zudem 22 Kinder - vom Säuglingsalter bis knapp fünf Jahren -, die in einem nahegelegenen Heim der Missionaries of Charity in Hinoo medizinisch und ernährungsbezogen betreut worden seien, von staatlichen Stellen in Obhut genommen worden; zwei dieser Kinder seien später verstorben.

Vorverurteilung und fehlende Wiedergutmachung

Scharfe Kritik an der indischen Justiz äußerte P. George Mutholil, früherer Regionalberater der Jesuiten für Südasien. Das Verfahren habe außer juristische auch strukturelle und institutionelle Folgen, erklärte er gegenüber mattersindia.com (Montag). Fraglich sei, "ob Ermittlungen über Jahre hinweg geführt werden können, ohne dass am Ende eine klare Verantwortung oder eine Verurteilung steht", und ob der Rechtsstaat damit ausreichend Schutz vor "faktischer Vorverurteilung durch das Verfahren selbst" biete.

Mutholil betonte, dass insbesondere lang andauernde Ermittlungen eine eigene Dynamik entwickeln könnten. Über die Jahre hinweg habe sich das Verfahren "von einem Instrument der Wahrheitsfindung zu einem der Belastung" entwickelt, die auch von einem Freispruch nicht einfach aufgehoben werden könne. Die betroffenen Personen wie auch der Orden habe eine "tiefgreifende Reputations- und Vertrauensschädigung" erfahren, wobei es keine strukturierten Mechanismen der Rehabilitierung oder Wiedergutmachung gäbe. Der Rechtsstaat komme seiner Verantwortung nicht nach, "wenn die Wiederherstellung der Ehre nach einem Freispruch dem Zufall überlassen bleibt", so der Jesuit.

Angaben von EWTN zufolge wurde der Freispruch der Missionarinnen der Nächstenliebe von den Kinderhandel-Vorwürfen von den Medien im Bundesstaat Jharkhand weitgehend ignoriert. Nur nationale Medien hätten in Indien darüber berichtet.
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