Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich
Wien, 23.06.2026 (KAP) Insgesamt 49.026 Stimmen konnten für das Volksbegehren "Karfreitag-Feiertag für Alle" gesammelt werden, wie das Innenministerium bekanntgegeben hat. Die Eintragungsfrist ist am Montag zu Ende gegangen. Die Zahl ergibt sich demnach aus 19.864 Unterstützungserklärungen und 29.162 Eintragungen. Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich.
Vonseiten der Evangelischen Kirche gab es nach Bekanntwerden des Ergebnisses keine offizielle Stellungnahme. Bischöfin Cornelia Richter hatte allerdings schon im Vorfeld des Volksbegehrens erläutert, dass sie zwar großes Verständnis für diese private Initiative habe, die Kirche als Institution zugleich das Volksbegehren nicht offiziell unterstützt, weil die juristischen, sozialpolitischen und ökonomischen Aspekte "in ihrer Komplexität weit über die Forderung des Volksbegehrens hinausgehen". Die Kirchenleitung sei intensiv damit befasst, das Thema des Karfreitags "konsensorientiert in die Gespräche mit Vertretern der politischen Parteien" einzubringen, gleichzeitig werde auch laufend auf ökumenischer Ebene eine Verständigung gesucht.
Am Wochenende äußerte sich Richter in der ORF-Sendung "Prisma" in ähnlicher Weise: Ein privatrechtliches Volksbegehren sei in gewisser Weise immer auch eine Protestaktion gegen die Regierung bzw. Parlamentsmehrheit. Und da sie als Bischöfin den Auftrag habe, den Karfreitag "auf irgendeine Weise zu rehabilitieren", sei man darauf angewiesen, mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam eine Lösung zu finden.
2019 wurde der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für Angehörige der Evangelischen Kirche A.B., der Evangelischen Kirche H.B., der Altkatholischen und der Methodistischen Kirche abgeschafft. Dem vorangegangen war ein komplizierter Rechtsstreit, in dem ein konfessionsloser Arbeitnehmer auf Zahlung eines Feiertagsentgelts am Karfreitag geklagt hatte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kam zum Schluss, dass die bisherige Karfreitagsregelung diskriminierend sei. In der Folge wurde unter der damaligen ÖVP-FPÖ-Regierung der "persönliche Feiertag" eingeführt, der aus dem Urlaubskontingent für den Karfreitag in Anspruch genommen werden kann.