Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Hauptmenü schließen
  • Nachrichten
  • Dossier
  • Media
    • Fotos
    • Audios
    • Videos
  • Produkte
  • Redaktion
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz & Cookies
Login
Noch kein Kunde?
Hier finden Sie unsere Produkte

Passwort vergessen?
Hauptmenü anzeigen
Produkte
Produkte
Suche
Login
Inhalt:

Vatikan gibt keine Erlaubnis zur Laienpredigt in der Messe

23.06.2026 14:49
Vatikan/Deutschland/Kirche/Theologie
Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz hatte um Sondererlaubnis gebeten, auch nicht geweihten Männern und Frauen mit entsprechender theologischer Vorbildung die Predigt in der Messe zu erlauben
Berlin/Vatikanstadt, 23.06.2026 (KAP/KNA) Katholiken ohne Weihe dürfen weiterhin nicht im Rahmen einer Heiligen Messe predigen. Einen entsprechenden Bescheid der zuständigen Vatikanbehörde haben die deutschen Ortsbischöfe bei ihrer Versammlung am Dienstag in Berlin zur Kenntnis genommen und beraten. Dies teilte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, mit.

Der Bescheid des zuständigen Kurienkardinals Arthur Roche vom Dikasterium für die Gottesdienste und die Sakramentenordnung datiert vom 17. Juni. Anlass war eine Anfrage, die der DBK-Vorsitzende Heiner Wilmer am 30. März gestellt hatte.

Wilmer hatte um Sondererlaubnis gebeten

Darin hatte Wilmer eine Sondergenehmigung, ein sogenanntes Indult, beantragt. Es hätte auch nicht geweihten Männern und Frauen mit der entsprechenden theologischen Vorbildung die Predigt in der Messe erlaubt. Die Forderung, ein solches Indult zu beantragen, war einer der zahlreichen Beschlüsse des "Synodalen Wegs" der katholischen Kirche in Deutschland.

Die Fünfte Synodalversammlung hatte die Forderung am 10. März 2023 mit großer Mehrheit angenommen. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte in der Folge das Indult in Rom beantragt.

Vatikan erinnert ans Kirchenrecht

In seiner Antwort, die von der Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag veröffentlicht wurde, erinnert Kurienkardinal Roche daran, dass gemäß dem katholischen Kirchenrecht "die Homilie als integraler Bestandteil der Liturgie einem Priester oder Diakon vorbehalten ist". Diese Norm sei nicht bloß disziplinarischer Natur. Sie stelle "eine spezifische Ausübung des munus docendi (deutsch: Amt des Lehrens) dar, die dem geweihten Amtsträger anvertraut ist".

Weiter schreibt Roche: "Da die Reservierung der Homilie für den geweihten Amtsträger zur sakramentalen und liturgischen Struktur der Eucharistiefeier selbst gehört, kann (...) auch bei Vorliegen schwerwiegender pastoraler Erwägungen kein Dispens durch Indult erteilt werden." Der Bischofskonferenz-Vorsitzende hatte solche schwerwiegenden seelsorgerischen Erwägungen als Begründung für seinen Antrag angeführt.

Verkündigen ja - predigen nein

Eine Absage erteilt Roche auch dem Vorschlag, den Laien keine "Homilie", sondern lediglich eine "Predigt" zu erlauben. Diese Differenzierung sei, so Roche, "nicht zulässig, da der vorgeschlagene Platz - unmittelbar nach dem Verlesen des Evangeliums - und die ausgeübte Funktion im Wesentlichen mit denen der Homilie selbst übereinstimmen".

In seinem Schreiben erinnert Roche allerdings auch daran, dass in Wortgottesdiensten sowie an anderen Stellen Laien "Formen der Verkündigung" anvertraut werden, die "entsprechend den Bedürfnissen der Teilkirchen gefördert werden können". Der jeweilige Ortsbischof könne die "geeigneten Umstände für solche Formen der Verkündigung festlegen".

Allerdings könne er nicht von der Norm abweichen, die die Homilie den geweihten Amtsträgern vorbehält. Wörtlich schreibt Roche: "Laiengläubige dürfen während der Eucharistiefeier nicht an der Stelle predigen, die für die Homilie vorgesehen ist."
zurück

  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz & Cookies
Katholische Presseagentur Kathpress
1010 Wien, Singerstraße 7/6/2
Tel: +43 / 1 / 512 52 83


© 1947-2026 KATHPRESS - Katholische Presseagentur Österreich
nach oben springen