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Suizidbeihilfe
Bild Copyright: © Lukas Cioni/ Kathpress

Bischofskonferenz kritisiert geplante Änderungen bei Sterbeverfügungen

24.06.2026 13:10
Österreich/Suizidbeihilfe/Gesetz/Kirche/Ethik
Kirche warnt in Stellungnahme zur Gesetzesnovelle vor Absenkung des Schutzniveaus für vulnerable Menschen und fordert stärkere rechtliche Sicherungen des Lebensschutzes
Wien, 24.06.2026 (KAP) Die Österreichische Bischofskonferenz hat die geplante Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes kritisch bewertet und vor einer weiteren Lockerung bestehender Schutzmechanismen gewarnt. In einer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf bekräftigt das Generalsekretariat der Bischofskonferenz seine grundsätzliche Ablehnung der straflosen Mitwirkung an der Selbsttötung. Stattdessen wird ein stärkerer Ausbau von Hospiz-, Palliativ- und Präventionsangeboten gefordert.

Das menschliche Leben sei "bis zu seinem natürlichen Ende uneingeschränkt schützenswert", heißt es in der von Generalsekretär Peter Schipka unterzeichneten Stellungnahme. Die Bischofskonferenz verweist darauf, dass die Aufhebung des generellen Verbots der Suizidbeihilfe durch den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2020 sowie die darauf folgende Einführung des Sterbeverfügungsgesetzes einen "tiefgreifenden, unumkehrbaren Einschnitt" im gesellschaftlichen Verständnis vom Schutz menschlichen Lebens dargestellt hätten. Die Würde des Menschen dürfe weder vom Gesundheitszustand noch von Pflegebedürftigkeit oder subjektiv empfundener Lebensqualität abhängig gemacht werden.

Sterbewünsche seien häufig Ausdruck von Schmerzen, Einsamkeit, Angst oder Überforderung, argumentieren die Kirchenvertreter, und weiter: "Die Antwort auf einen solchen Hilferuf darf nicht in der Beihilfe zur Selbsttötung bestehen". Stattdessen müsse alles unternommen werden, damit sich Menschen für das Leben entscheiden könnten. Genannt werden unter anderem der weitere Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung, Maßnahmen zur Suizidprävention sowie die Unterstützung pflegender Angehöriger.

Befristung mit zu lockeren Bestimmungen

Hintergrund der Debatte ist eine geplante Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes. Die Bundesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, mit dem die Gültigkeitsdauer von Sterbeverfügungen wieder auf ein Jahr begrenzt werden soll. Anlass dafür ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom Dezember 2024, mit dem die bisherige Regelung aufgehoben wurde. Seit 1. Juni 2026 gelten Sterbeverfügungen daher unbefristet. Künftig soll für eine Verlängerung erneut eine ärztliche Bestätigung über Entscheidungsfähigkeit, Freiwilligkeit und das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erforderlich sein.

Die Bischofskonferenz begrüßt zwar grundsätzlich die Wiedereinführung einer zeitlichen Befristung, kritisiert jedoch mehrere Punkte der geplanten Neuregelung. Nach Ansicht der Kirche geht die vorgesehene Möglichkeit, Sterbeverfügungen innerhalb von fünf Jahren mehrfach in einem vereinfachten Verfahren zu erneuern, deutlich über die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes hinaus. Nach einem längeren Zeitraum könnten sich Krankheitsbild, persönliche Lebenssituation oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten wesentlich verändert haben. Eine vereinfachte Verlängerung werde diesem Umstand nicht ausreichend gerecht.

Schutzniveau in Gefahr

Kritisch sieht die Bischofskonferenz auch die Möglichkeit, eine Sterbeverfügung nach einem ausdrücklichen Widerruf im vereinfachten Verfahren zu erneuern. Wer einen früheren Suizidentschluss bewusst zurückgenommen habe, müsse aus Sicht der Bischofskonferenz erneut das vollständige gesetzliche Verfahren durchlaufen. Zudem lehnt die Kirche den vorgesehenen Wegfall der bisher verpflichtenden dokumentierenden Person ab. Das bisherige "Sechs-Augen-Prinzip" werde durch ein "Zwei-Augen-Prinzip" ersetzt, das nach Einschätzung der Bischofskonferenz "praktisch keinerlei Schutz vor Fehleinschätzungen" biete.

Mit Blick auf internationale Entwicklungen warnt Österreichs katholische Kirche vor einer schrittweisen weiteren Liberalisierung der Sterbehilfe. Konkret fordert sie eine verfassungsrechtliche Absicherung des Verbots der Tötung auf Verlangen sowie des Verbots der Beihilfe zum Suizid Minderjähriger. Die Bischöfe sähen es als ihre Aufgabe, sich weiterhin für eine "Kultur des Lebens" einzusetzen, in der kranke, alte und leidende Menschen menschlichen Beistand, Pflege und bestmögliche medizinische Versorgung erhielten, so die Stellungnahme.

(Stellungnahme im Wortlaut: https://www.bischofskonferenz.at/dl/mLmOJKJKMnlOmJqx4KJK/2026_06_24_BMJ_Novelle_Sterbeverfuegungsgesetz_Stellungnahme_pdf)
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