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Vorerst keine Freigabe von Suizidbeihilfe in Südtirol

29.06.2026 15:33
(zuletzt bearbeitet am 29.06.2026 um 17:35 Uhr)
Italien/Sterbehilfe/Gesellschaft/Politik/Ethik/Kirche
Gesetzesentwurf zurückgezogen
Bozen, 29.06.2026 (KAP) Der Südtiroler Gesundheitslandesrat Hubert Messner hat einen auch von der katholischen Kirche kritisierten Gesetzesentwurf zur Freigabe des medizinisch assistierten Suizids vorerst zurückgezogen. Der Vorschlag hätte eigentlich in dieser Woche als Teil eines Sammelgesetzes im Landtag in Bozen diskutiert werden sollen. Man habe sich aber entschieden, die Debatte zur gesetzlichen Verankerung der Sterbehilfe in Südtirol auf eine breitere Basis zu stellen, erklärte Harald Stauder, Fraktionssprecher der regierenden Südtiroler Volkspartei (SVP), laut Rai Südtirol am Wochenende.

Die SVP hatte zuvor fraktionsintern über den Gesetzentwurf beraten und dazu auch Experten wie den Landesethikkomitee-Präsidenten Herbert Heidegger, den Moraltheologen Martin Lintner sowie Renate Rottensteiner von der Hospizbewegung der Caritas hinzugezogen. SVP-Landessekretär Harald Stauder erklärte laut Online-Portal "unsertirol24.com", dass das Thema noch einmal im Parteiausschuss behandelt werden solle und man auch eine breitere öffentliche Diskussion anstoßen wollen. "Es herrscht Informations- und Aufklärungsbedarf", wurde Stauder zitiert.

Mit Blick auf Urteile des italienischen Verfassungsgerichts erinnerte er gleichzeitig, dass es jedenfalls eine rechtliche Basis für die Mitarbeiter im Sanitätsbetrieb dazu brauche, wie ein assistierter Suizid organisatorisch korrekt abzulaufen habe "Wir haben auf Landesebene nicht die Möglichkeit, uns gegen den assistierten Suizid zu stellen, ob wir ihn wollen oder nicht, das Recht besteht", stellte Stauder klar. 2018 hatten die Höchstrichter das Parlament in Rom aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage für den ärztlich assistierten Suizid zu schaffen, was bisher aber nicht geschehen ist.

Fälle von aktiver Sterbehilfe sorgen in Italien immer wieder für Debatten. Zuletzt 2019 und 2024 stellten die Höchstrichter mehrheitlich fest, dass es derzeit in Italien keine gesetzliche Grundlage gebe, um in bestimmten Extremfällen eine aktive Sterbehilfe zu bestrafen. Mehrere Regionalparlamente haben zudem eine Legalisierung von aktiver Sterbehilfe beschlossen. Parteien, Interessengruppen und Kirchenvertreter diskutieren immer wieder über ein mögliches Gesetz, um das Problem verbindlich und landesweit zu regeln.

In der aktuellen Debatte in Südtirol hatte Diözesanbischof Ivo Muser Anfang Juni davor gewarnt, schwerkranken Menschen den assistierten Suizid als Ausweg anzubieten, und stattdessen mehr Begleitung, menschliche Nähe und einen konsequenten Ausbau der Palliativversorgung gefordert. Krankheit, Leid und Sterben nähmen einem Menschen niemals seine Würde, betonte der Bischof von Bozen-Brixen in einer von der Diözese veröffentlichten Stellungnahme. "Die Kirche steht für die Würde des Menschen von seiner Empfängnis bis zu seinem Sterben ein", erklärte Muser. Er befürchte, dass die geplante Regelung eine gesellschaftliche Entwicklung fördern könnte, in der Menschen in ihrer verletzlichsten Lebensphase nicht mehr ausreichend begleitet werden.
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