Dekret von Glaubenspräfekt Fernández: Vom Papst nicht erlaubte Bischofsweihe ist "Akt schismatischer Natur" - Auch Kleriker und Laien, die sich der traditionalistischen Bruderschaft St. Pius X. anschließen, "gelten als Schismatiker und sind exkommuniziert" - Beichten und Eheschließungen ungültig
Vatikanstadt, 02.07.2026 (KAP) Der Vatikan hat die verbotenen Bischofsweihen der traditionalistischen Piusbruderschaft als "Akt schismatischer Natur" verurteilt und die Exkommunikation der sechs beteiligten Bischöfe festgestellt. Da die Weihen laut Kirchenrecht einen spalterischen Akt darstellen, tritt die Beugestrafe der Exkommunikation von selbst ein. Ferner sprach der oberste Glaubenshüter des Papstes, Kardinal Víctor Fernández, eine weitgehende Warnung an alle aus, die sich den "Schismatikern" der Priesterbruderschaft St. Pius X. anschließen; auch sie wären dann schismatisch. Das betrifft alle Geistlichen der Gemeinschaft sowie alle Nichtpriester, die sich ihr formal anschließen.
In einem am Donnerstag veröffentlichten Dekret erklärt der Glaubenspräfekt, trotz der an den Generaloberen der Piusbrüder gerichteten Warnungen habe Bischof Alfonso de Galarreta durch die Bischofsweihe von vier Priestern ohne päpstliches Mandat und gegen den Willen des Papstes eine schismatische Handlung begangen. Damit habe er sich "ipso facto", also automatisch, die laut Kirchenrecht (Kanon 1387 und Kanon 1364 § 1 CIC 2021) vorgesehenen Strafen zugezogen, so Kardinal Fernández.
Damit erhalten sowohl de Galarreta als auch die von ihm Geweihten Pascal Schreiber, Michael Goldade, Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier die dem Heiligen Stuhl vorbehaltene Tatstrafe der Exkommunikation. Ebenfalls betroffen von der Exkommunikation ist Bischof Bernard Fellay als Mitwirkender bei der Weihe.
Ausdrücklich warnt Kardinal Fernández Kleriker und Laien davor, sich dem Schisma der Piusbrüder formal anzuschließen, da sie dadurch ebenfalls exkommuniziert würden. Damit wiederholt der Vatikan eine erweiterte Einschätzung der Exkommunikation, die er bereits am 24. August 1996 mitgeteilt hatte. Damals hatte der Päpstliche Rat für die Auslegung der Gesetzestexte unter Kardinal Julian Herranz sich ähnlich erklärt. Er entschied damals: Die 1988 gegen den Begründer der Piusbruderschaft, Erzbischof Marcel Lefebvre, und die von ihm unerlaubt geweihten Bischöfe ausgesprochene Exkommunikation erstreckt sich auch auf die Priester der Bruderschaft sowie all jene, die ihr formal beitreten.
Trotz dieser Erklärung lebten viele Anhänger der Piusbruderschaft auch danach noch in einem kirchenrechtlichen Graubereich am Rand der katholischen Kirche. Nachdem Papst Benedikt XVI. 2009 die Exkommunikation der Bischöfe der Piusbrüder aufhob, hatte die Bruderschaft einen kirchenrechtlich ungeklärten Status. Hinzu kam im Jahr 2016 eine Verfügung von Papst Franziskus, wonach Beichten und Eheschließungen unter Mitwirkung von Priestern der Piusbrüder gültig seien. Diese Zugeständnisse hat der Vatikan nun förmlich aufgehoben.
"Versuche zur Einheit gescheitert"
In einer parallel zum Exkommunikations-Dekret veröffentlichten Erläuternde Note des Vatikans heißt es, seit der Zeit von Paul VI. bis zuletzt seien im Glaubensdikasterium zahlreiche Versuche, die Mitglieder der von Erzbischof Lefebvre begründeten Bewegung wieder in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche zu führen, gescheitert. Die jüngsten Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat und gegen den Willen des Heiligen Vaters hätten die Situation verschärft.
"Daher hält es dieses Dikasterium in treuer Ausübung seiner ihm anvertrauten Aufgaben für notwendig festzustellen, dass diese Handlung den Tatbestand des Schismas erfüllt und kirchenrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Geistlichen und Laien nach sich zieht."
Wie bereits nach den ersten unerlaubten Bischofsweihen der Piusbrüder 1988 erklärt, "stellt ein solcher Ungehorsam - der eine praktische Ablehnung des römischen Primats bedeutet - einen schismatischen Akt dar". Daher befänden sich die Geistlichen der Piusbruderschaft ab sofort "im Schisma und sind daher als Schismatiker zu betrachten", so die Erklärung des Glaubensdikasteriums. "Sie unterliegen der gesetzlich vorgesehenen Exkommunikation."
Beichten und Eheschließungen ungültig
Auch die Laien, die der Piusbruderschaft formell beitreten, "gelten als Schismatiker und sind exkommuniziert". Und weiter: "Schließlich wird das heilige Volk Gottes gewarnt, dass die heiligen Diener der Priesterbruderschaft St. Pius X. die Sakramente unrechtmäßig spenden und dass das von ihnen gespendete Bußsakrament sowie die von ihnen vollzogenen Eheschließungen ungültig sind."
Zugleich heiße die Kirche alle willkommen, die zur vollen Gemeinschaft zurückkehren möchten, wird hinzugefügt. Dazu hielten die Apostolischen Nuntien entsprechende Verfahren bereit.
Der Vatikan ermahnt alle Gläubigen, in Gemeinschaft mit dem Papst und der ganzen Kirche "standhaft zu bleiben" und sich der Teilnahme an den Feiern und Aktivitäten der Piusbruderschaft zu enthalten. Unterzeichnet ist das Dekret von Kardinal Fernández als Präfekt des Glaubensdikasteriums, vom Sekretär der Lehrabteilung, Armando Matteo, sowie von John J. Kennedy als Sekretär der Disziplinarabteilung.
Rund 800 Priester weltweit
Die Piusbruderschaft lehnt entscheidende kirchliche Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) ab. Streitpunkte sind vor allem Religionsfreiheit, Ökumene und Formen des katholischen Gottesdienstes.
Papst Leo XIV. hatte die Priesterbruderschaft unmittelbar vor den angekündigten Bischofsweihen in einem Brief noch einmal beschworen, diese abzusagen. Stattdessen sprachen die Piusbrüder ihm zu Beginn der Bischofsweihe in Econe am Mittwoch faktisch die kirchliche Autorität ab.
Der Gemeinschaft gehören weltweit rund 800 Priester an, die meisten davon in Nordamerika und in Frankreich. Viele von ihnen wurden zwischen 2009 und 2026 geweiht, als die Bischöfe der Bruderschaft nicht exkommuniziert waren. Ferner sind zahlreiche Ordensfrauen assoziierte Mitglieder der Bruderschaft. Mehrere hunderttausend Menschen besuchen regelmäßig Gottesdienste der Piusbrüder in deren Kirchen und Kapellen.
Kardinalstaatssekretär Parolin: Konzil muss anerkannt werden
Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin hatte schon am Mittwochabend vor Journalisten in Rom "tiefes Bedauern" über die unerlaubten Bischofsweihen geäußert und erinnert, dass es sich um einen "schismatischen" - spalterischen - Akt handle. Parolin betonte, Bischofsweihen ohne päpstlichen Auftrag hätten konkrete Sanktionen zur Folge. Gleichzeitig bekundete er Hoffnung auf eine Wiederaufnahme des Dialogs.
Wie zuvor Papst Leo XIV. bekräftigte auch Parolin, die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) seien verbindlich. "Das Zweite Vatikanische Konzil ist ein Meilenstein in der Geschichte der Kirche, der anerkannt und richtig umgesetzt werden muss", sagte der Kardinalstaatssekretär.
Lackner: Ohne Einheit mit Papst keine volle Gemeinschaft mit Kirche
Auch die Österreichische Bischofskonferenz hatte am Mittwoch die unerlaubten Bischofsweihen verurteilt. "Durch diesen Akt des Ungehorsams haben sich sowohl die Spender als auch die Empfänger der Weihe selbst exkommuniziert und einen schismatischen Akt gesetzt", erklärte der Bischofskonferenz-Vorsitzende Franz Lackner am Mittwoch in einer Stellungnahme. Gleichzeitig betonte der Salzburger Erzbischof die Bedeutung der Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils sowie die notwendige Einheit mit dem Papst ohne die es keine volle Gemeinschaft mit der Kirche geben könne.
Die zentralen Reformen des Konzils hätten auch für die Katholische Kirche in Österreich "wegweisende Funktion", so Lackner weiter. In diesem Zusammenhang betont der Salzburger Erzbischof: "Keiner will hinter die ökumenische Öffnung zu den nichtkatholischen Kirchen zurück, das erneuerte Verhältnis zum Judentum infrage stellen oder andere Religionen pauschal als falsch abwerten. Auch die Anerkennung der Religions- und Gewissensfreiheit ist für das Verhältnis der Katholischen Kirche zum liberalen demokratischen Rechtsstaat unhintergehbar."
Während die traditionalistische Priesterbruderschaft im Schweizer Econe der Schweiz ihre unerlaubte Bischofsweihe durchführten, öffneten sich die Schleusen des Himmels - Von Alexander Brüggemann (KNA)
Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz unterstützt Haltung von Papst Leo XIV. zu unerlaubten Bischofsweihen der Piusbruderschaft: "Durch diesen Akt des Ungehorsams haben sich sowohl die Spender als auch die Empfänger der Weihe selbst exkommuniziert und einen schismatischen Akt gesetzt"