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Medienethik
Bild Copyright: © Mike van Schoonderwalt via pexels / CC0

Presserat rügt "Falter" für Glattauer-Interview vor assistiertem Suizid

10.07.2026 13:12
Österreich/Medien/Ethik/Suizid/Suizidbeihilfe
Plakative Ankündigung eines assistierten Suizids in einem Interview verstößt gegen Medienethik
Wien, 10.07.2026 (KAP) Der Österreichische Presserat hat die Wochenzeitung "Falter" für die Veröffentlichung des Interviews mit dem Publizisten Nikolaus Glattauer kurz vor dessen geplantem assistierten Suizid gerügt. Zwar solle das Thema Suizidbeihilfe öffentlich nicht tabuisiert werden; die plakative Ankündigung eines assistierten Suizids in einem Medium sei mit der vom Ehrenkodex für die österreichische Presse vorgeschriebenen gebotenen Zurückhaltung bei der Suizidberichterstattung jedoch nicht vereinbar, so der zuständige Senat des Kontrollgremiums. Unter anderem hätte die Zeitung auch stärker auf die Palliativbetreuung als am häufigsten gewählte Alternative von sterbenskranken Menschen eingehen können.

Die öffentlich mit recht konkretem Zeitpunkt angekündigte Suizidhandlung habe dazu geführt, dass die sachliche Diskussion über das Thema in den Hintergrund rückte und zu einem gewissen Grad von der Frage überlagert worden sei, ob der Betroffene den assistierten Suizid tatsächlich ausführen werde, begründete der Presserat am 9. Juli seine Entscheidung. Ferner werde durch die Ankündigung für den Betroffenen eine gewisse Drucksituation aufgebaut. "Ein Rücktritt von einem assistierten Suizid vor dem geplanten Zeitpunkt seiner Durchführung wird erschwert, wenn es vorab eine breite Ankündigung in einem reichweitenstarken Medium gegeben hat. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Betroffene mit der Ankündigung seines assistierten Suizids einverstanden gewesen ist", so das Selbstkontrollgremium der österreichischen Presse.

Druck durch "emotional-plakative" Herangehensweise

Durch eine "emotional-plakative" Herangehensweise bei der Beschreibung eines assistierten Suizids in den Medien "kann sich zumindest unterschwellig auch ein gewisser sozialer Druck für andere unheilbar kranke Personen ergeben, den assistierten Suizid zu wählen, um Angehörigen oder der Gesellschaft insgesamt vermeintlich nicht zur Last zu fallen". Von Vorteil wäre gewesen, stärker auf Alternativen wie Palliativbetreuung hinzuweisen, um dem Thema "Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende" in all seinen Perspektiven Rechnung zu tragen, so der Presserat. Die Möglichkeit einer würdevollen Sterbebegleitung führte der "Falter" lediglich in einer Infobox am Ende des ausführlichen Interviews an. Der assistierte Suizid hingegen sei darin von Glattauer als Möglichkeit schlechthin beschrieben worden, um in Würde zu sterben; schon das für die Titelseite gewählte Zitat ("Ich will in Würde sterben") gehe eindeutig in diese Richtung.

In der Entscheidung wurde zudem angemerkt, dass es auch bei assistierten Suiziden zu Nachahmungstaten kommen könne, wenn diese in einem Bericht als verständlicher bzw. mutiger Schritt oder einzig geeignete Lösung beschrieben werden. Da Glattauer ein bekannter und von zahlreichen Menschen als sympathisch wahrgenommener Journalist und Pädagoge war, habe sein Handeln eine verstärkte Signalwirkung aufgewiesen. Es sei also nicht auszuschließen, "dass es durch eine zu wenig zurückhaltende Berichterstattung über einen assistierten Suizid auch zu gewaltvollen Suiziden kommen kann, die der im vorliegenden Artikel interviewte Betroffene eigentlich verhindern wollte", so der Presserat.

(Mitteilung des Presserats: www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260709_OTS0061/ankuendigung-eines-assistierten-suizids-in-einem-interview-verstoesst-gegen-medienethik)

(S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr und gebührenfrei unter der Notrufnummer 142 erreichbar sowie unter www.telefonseelsorge.at. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums unter www.suizid-praevention.gv.at.)
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