Wiener Superintendent Geist begrüßt jüngste Forderungen von Expertengruppe zu Entwicklungen im Strafvollzug - "Ein moderner Strafvollzug misst seinen Erfolg nicht allein an sicher verwahrten Menschen, sondern daran, ob Verantwortung, Resozialisierung und Menschenwürde nachhaltig gefördert werden"
Wien, 10.07.2026 (KAP) "Ein moderner Strafvollzug misst seinen Erfolg nicht allein an sicher verwahrten Menschen, sondern daran, ob Verantwortung, Resozialisierung und Menschenwürde nachhaltig gefördert werden." - Das hat der Wiener evangelische Superintendent Matthias Geist am Freitag in einer Aussendung betont. Er bezog sich darin auf die dieswöchige Präsentation der Ergebnisse des Abschlussberichts einer Expertengruppe im Justizministerium zu Entwicklungen im Strafvollzug. Der Strafvollzug müsse weitergedacht werden, so Geist: "Ethische Verantwortung braucht strukturelle Reformen."
Als langjähriger Gefängnisseelsorger und nunmehr Superintendent von Wien begrüße er ausdrücklich die Ergebnisse der Expertengruppe zur Reform des Strafvollzugs. Sie zeigten, dass der Wille zu einer sachlichen und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Strafvollzugs vorhanden sei.
Seelsorge im Strafvollzug stärken
Aus der Perspektive der im evangelischen Albert-Schweitzer-Haus angesiedelten "Plattform Strafrechtsethik" sind laut Geist drei Anregungen und Ziele der Expertengruppe hervorzuheben bzw. zu stärken: Zum einen müsse die Seelsorge im Strafvollzug gestärkt werden. Zweitens brauche es neue Berufsbilder bzw. Qualifikationen für die im Strafvollzug Tätigen. Und drittens brauche es einen unabhängigen und extern angesiedelten Ethikbeirat für den Straf- und Maßnahmenvollzug
"Gelungener Strafvollzug ist Vertrauensarbeit", so Geist wörtlich. Die vertrauensvolle Arbeitsweise seelsorgerlicher Angebote erziele europaweit nachweislich besondere Wirkung. Die Vertrauensarbeit der rechtsstaatlich garantierten Seelsorge dürfe deshalb nicht weiter unter der Personalnot leiden, "sondern bedarf einer Stärkung im System", forderte der Superintendent.
Der Strafvollzug brauche zudem neue Berufsbilder, um dem Auftrag eines humanen wirksameren Vollzugs gerecht zu werden. Vertrauensarbeit werde häufig mit Hinweis auf Sicherheit und Gefahren in Extremsituationen verhindert und leide unter dauerhaftem Personalmangel besonders, mahnte Geist. Angesichts der zunehmenden Komplexität sollten Fachkräfte aus Sozialarbeit, Pädagogik, Psychologie und Seelsorge gezielt für eine zusätzliche Qualifikation und Eigenständigkeit gewonnen werden. Damit könnte die nötige Sicherheitskompetenz vorgewiesen und zum Wohl gezielter Betreuung eingesetzt werden, zeigte sich der Superintendent überzeugt.
Ethikbeirat gefordert
Österreich benötige zudem "einen wirksamen, dauerhaft eingerichteten, unabhängigen und extern angesiedelten Ethikbeirat für den Straf- und Maßnahmenvollzug". Dieser sollte rasch und ohne viel Aufwand und Bürokratie grundlegend auftretende ethische Fragen des Vollzugs in den Justizanstalten und forensischen Zentren begleiten, so Geist. Insbesondere sollten die Betreuung und Sicherheit, die Beachtung der Menschenrechte in konkreten Vollzugsfragen sowie die Wirkungsforschung Beachtung finden.
Schließlich mahnte der evangelische Superintendent in der Aussendung auch ein, dass Personen, die im Maßnahmenvollzug untergebracht sind, nicht länger unter Bedingungen angehalten werden, die einem regulären Untersuchungs- oder Strafvollzug entsprechen. "Wer einer klinisch-stationären Behandlung bedarf, muss auch unter menschenwürdigen therapeutischen und seelsorgerlichen Betreuungsbedingungen untergebracht werden", so Geist. Dieser Grundsatz sollte im österreichischen Maßnahmenvollzug uneingeschränkt gelten.
Justizministerin Anna Sporrer hatte vor rund einem halben Jahr nach dem Tod eines Häftlings der Justizanstalt Hirtenberg eine Kommission eingesetzt, die nun systemische Mängel im Strafvollzug, insbesondere im Umgang mit psychisch beeinträchtigten Personen, aufzeigte. Es gebe "erheblichen Reformbedarf", sagte Wolfgang Gratz, der Leiter der Kommission, vor wenigen Tagen bei der Präsentation des 180 Seiten starken Untersuchungsberichts. Die Haftbedingungen bedürften "einer markanten Verbesserung."