Kirchen kritisieren in Schreiben an Regierung Nicht-Information über Gesetzesänderung und politische Begründung zur Abschaffung der bisher geltenden Dienstfreistellung
Zürich/Bern, 14.07.2026 (KAP) Dass die Militärdienstpflicht in der Schweiz seit wenigen Wochen auch für Geistliche gilt, stößt bei den christlichen Kirchen im Land auf Ablehnung. Für Unmut sorgt dabei nicht nur die Begründung, mit der die bisherige Dienstfreistellung von der Politik abgeschafft wurde. Die Kirchen wurden nach eigenen Angaben auch nie über die Pläne für die Gesetzesänderung konsultiert, berichten Schweizer Medien.
"Obwohl die Aufhebung der Dienstbefreiung für Geistliche die Arbeit der Kirchen in Krisensituationen direkt betrifft", sei man über die Revision des Militärgesetzes nicht informiert und auch im Vorfeld nicht zur Stellungnahme im gesetzlichen Begutachtungsverfahren ("Vernehmlassung") eingeladen nicht worden, geht laut einem Bericht des Schweizer Fernsehens RTS aus einem gemeinsamen Brief hervor, den die Kirchen vergangene Woche an Bundespräsident Guy Parmelin geschickt haben.
Besonders empören sich die Kirchen laut RTS insbesondere darüber, dass die Regierung die Seelsorge, also die spirituelle Begleitung der Bevölkerung, in Krisensituationen nicht mehr für notwendig erachte. "Das ist sachlich nicht nachvollziehbar", zitierte RTS aus dem Brief. Hintergrund ist, dass die Regierung im Antrag zur Gesetzesänderung argumentiert hatte, dass wegen der fortschreitenden Säkularisierung im Fall von Katastrophen oder Kriegen nicht mehr alle Priester vom Militärdienst freigestellt sein müssten, um die geistliche Betreuung der Zivilbevölkerung sicherzustellen.
Weihbischof de Raemy kritisiert "Mangel an Respekt"
Maurice Greder, Sprecher der katholischen Schweizer Bischofskonferenz (SBK), bestätigte auf Anfrage des Portals "kath.ch" den Bericht über das Schreiben an Bundespräsident Parmelin ohne Einsicht in den Text zu geben. Unterzeichnet haben den Brief neben der katholischen Bischofskonferenz auch die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS), die Christkatholische Kirche der Schweiz sowie der Dachverband "Freikirchen.ch".
Schon am 9. Juli hatte der innerhalb der SBK für die Armeeseelsorge zuständige Weihbischof Alain de Raemy in der abendlichen Nachrichtensendung von RTS die Entscheidung der Regierung "als Mangel an Respekt gegenüber der Bevölkerung" bezeichnet. Tatsächlich habe man während der Corona-Pandemie oder bei der Brandkatastrophe von Crans-Montana gesehen, dass es auch Bedarf an Menschen gab, die in spiritueller Hinsicht zur Verfügung standen, sagte de Raemy. "Wie soll es also in Zukunft in Kriegs- und Krisenzeiten weitergehen, wenn Priester in der Armee dienen müssen? Wie sieht der Plan des Bundesrats aus?", fragte der Bischof. Neben Erklärungen dazu fordern die Kirchen vom Bundesrat auch flexible Lösungen für den Fall, dass ihre Geistlichen einrücken müssen, berichtete RTS.
Regierung: Priester nicht mehr "unentbehrlich"
Wie in Österreich waren auch in der Schweiz bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision Geistliche von der Militärdienstpflicht befreit, mit Ausnahme der Armeeseelsorger. Mit der Dienstbefreiung habe man ursprünglich unentbehrliches Personal im Fall von Katastrophen oder Kriegen für den zivilen Einsatz freistellen wollen, begründete die Schweizer Regierung in ihrem Antrag zur Gesetzesrevision die Aufhebung der Dienstbefreiung von Geistlichen.
"Ziel der Dienstbefreiung von Geistlichen war die Sicherstellung der geistlichen Betreuung der Zivilbevölkerung vor Ort, die in einer außerordentlichen Lage einen besonderen Zuspruch erforderten", so der Bundesrat. Mittlerweile ist dies aus Sicht der Regierung nicht mehr notwendig: "Der seelsorgerliche Betreuungsaufwand hat sich im Lichte der gesellschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten mit zahlreichen Kirchenaustritten so sehr gewandelt, dass nicht mehr von einer Unentbehrlichkeit ausgegangen werden kann."
Politisch verlief diese Reform laut Schweizer Medien bis vor wenigen Wochen völlig ruhig. RTS fragte nach eigenen Angaben mehrere Mitglieder der Sicherheitspolitischen Kommission im Parlament an. Diese konnten sich an keine Debatte darüber erinnern, obwohl im Dezember 2025 eine Abstimmung über die Aufhebung des bisherigen Gesetzesartikels stattfand.