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Katharinenkloster: Alt-Abt warnt vor Verlust von Eigentumsrechten

23.07.2026 17:11
Ägypten/Kirche/Konflikte/Rechtsstreit/Orthodoxie/Katharinenkloster
Schwierige Verhandlungen zwischen Ägypten und dem orthodoxen Kloster auf der Sinai-Halbinsel - Beobachter sehen neben Risiken auch einige positive Aspekte des geplanten Abkommens
Athen/Kairo, 23.07.2026 (KAP/KNA) Der frühere Abt des griechisch-orthodoxen Katharinenklosters auf der Sinai-Halbinsel, Erzbischof Damianos, hat vor einem geplanten Abkommen zwischen dem Kloster und dem ägyptischen Staat gewarnt. Die Vereinbarung könnte die mehr als 1.000 Jahre alte Institution dauerhaft ihrer Eigentumsrechte berauben, erklärte der 92-Jährige in einem offenen Brief an den neuen Abt, Erzbischof Symeon, und die im Kloster lebenden Mönche. Damianos forderte die Klostergemeinschaft auf, sich einer solchen Regelung bis zuletzt zu widersetzen. Über den Brief berichtete die Nachrichtenagentur "Orthodoxia".

Damianos hatte das Kloster jahrzehntelang geleitet. Nach schweren Auseinandersetzungen innerhalb des Konvents trat er im September 2025 als Abt zurück. Inzwischen lebt er in Griechenland. Nach Medienberichten soll das geplante Abkommen das Eigentum des ägyptischen Staates an sämtlichen Grundstücken und Gebäuden des Klosters festschreiben. Den Mönchen würde demnach lediglich ein unbefristetes Nutzungs- und Besitzrecht ohne finanzielle Gegenleistung eingeräumt.

Sollten die Berichte zutreffen, würde das Kloster nach Ansicht von Damianos zu einem "Pächter auf seinem eigenen Land". Besitz ohne Eigentum biete keine dauerhafte Rechtssicherheit. Eine künftige ägyptische Regierung könne eine solche Vereinbarung jederzeit aufheben, schrieb der frühere Abt.

"Wenn dies der Inhalt der Vereinbarung ist, die vorangetrieben wird, dann ist dies kein Erfolg", erklärte Damianos. Es handele sich vielmehr um eine gefährliche Schwächung der historischen, geistlichen und organisatorischen Eigenständigkeit des Klosters. Er sprach von dem Versuch, die Katharinenkirche in ein Museum und die Mönche in Angestellte zu verwandeln.

Eigentumsrechte des Klosters müssen gewahrt bleiben

Damianos nannte vier Voraussetzungen für eine aus seiner Sicht tragfähige Vereinbarung: die vollständige Anerkennung der Eigentumsrechte des Klosters, die Anerkennung einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit nach ägyptischem und internationalem Recht, die ägyptische Staatsbürgerschaft für den amtierenden Erzbischof sowie langfristige Aufenthaltsgenehmigungen für die Mönche. Nur dadurch könne die dauerhafte Präsenz der Gemeinschaft auf dem Sinai gesichert werden.

Das im 6. Jahrhundert gegründete Katharinenkloster liegt am Fuß des Berges Sinai und gilt als eines der ältesten durchgehend für seinen ursprünglichen Zweck genutzten christlichen Klöster der Welt. Es gehört seit 2002 zum Unesco-Welterbe.

Hintergrund des Konflikts ist ein langjähriger Rechtsstreit zwischen der Griechisch-orthodoxen Kirche und dem ägyptischen Staat über die Eigentumsverhältnisse an der Klosteranlage sowie an Gärten, religiösen Stätten und weiteren Grundstücken in der Umgebung. Ein ägyptisches Berufungsgericht stellte im Mai 2025 fest, dass die betreffenden Flächen dem Staat gehören. Zugleich bestätigte es nach ägyptischer Darstellung das Recht der Mönche, das eigentliche Kloster und bestimmte religiöse Stätten weiterhin zu nutzen. Für weitere Grundstücke ordnete das Gericht jedoch die Räumung an.

Einige positive Aspekte

Das Portal "OrthodoxTimes" hatte schon Anfang Juli über die Verhandlungen berichtet bzw. über das, was nach außen dringt. Auch Griechenland soll im Hintergrund mitmischen. Auch laut den "OrthodoxTimes" vorliegenden Informationen sieht das geplante Abkommen den ägyptischen Staat als Eigentümer vor. Gleichzeitig würde es dem Kloster das dauerhafte Besitz- und Nutzungsrecht an diesen Stätten ohne finanzielle Gegenleistung einräumen. Die Regelung würde alle Gebäude und Einrichtungen innerhalb der Klostermauern sowie Kapellen außerhalb des Klostergeländes, einschließlich der Kapelle des Heiligen Gipfels, umfassen. Es blieben jedoch Fragen offen, welche weiteren Objekte von der Vereinbarung erfasst werden und zu welchen Bedingungen.

Ein ungelöstes Problem betreffe die außerhalb der Klostermauern gelegenen und für den Lebensunterhalt der Mönche sowie die Lebensmittelversorgung des Klosters unerlässlichen Klostergärten. Diese Ländereien wurden rechtlich vom Kloster abgetrennt, und die diskutierten Vorschläge würden Berichten zufolge langfristige Pachtverträge zu einem symbolischen Preis beinhalten.

Positiv wurde von mit dem Fall betrauten Insidern vermerkt, dass das Abkommen dem Kloster endgültigen Rechtsschutz gewähren und ihm zum ersten Mal in seiner Geschichte eine formale Dokumentation ausstellen würde, die seine Rechtspersönlichkeit durch ein Abkommen mit dem ägyptischen Staat anerkennt.

Das Abkommen solle zudem festlegen, dass die Einigung künftig nicht mehr rechtlich angefochten werden kann. Darüber hinaus wäre es das erste Rechtsinstrument, das dem ägyptischen Staat konkrete Verpflichtungen zum Schutz des klösterlichen Lebens und des Betriebs des Klosters auferlegt. Besonders bedeutsam sei auch, dass das Kloster im Zuge der Verhandlungen erstmals ein umfassendes Verzeichnis seiner Besitztümer erstellt hat.

Erzbischof Symeon sei trotz anhaltender gesundheitlicher Probleme weiterhin aktiv in die Verhandlungen eingebunden und informiere die Mönche über jede Entwicklung, "um Spekulationen einzudämmen und die Einheit innerhalb der Klostergemeinschaft zu wahren", hieß es im Bericht.

Ein Detail am Rande: Die Wahl von Symeon zum neuen Abt des Katharinenklosters erfolgt im September 2025. Kurz darauf wurde er auch zum Erzbischof geweiht. Die Veröffentlichung des ägyptischen Präsidialdekrets zur Anerkennung des neuen Erzbischofs steht aber noch aus. Es wird vermutet, dass die ägyptischen Behörden dies als Druckmittel nutzen und die endgültige Einigung abwarten, bevor sie die Wahl von Erzbischof Symeon formell bestätigen.
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