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Vatikan - Petersdom
Bild Copyright: © Paul Wuthe/Kathpress

Papst Leo XIV. legt neues Grundgesetz für den Vatikanstaat fest

31.07.2026 12:48
Vatikan/Kirche/Papst/Gesetz/Rechtsprechung
Papst ist zugleich Staatschef, oberster Gesetzgeber und oberster Richter - Gesetz regelt Rechte und Zuständigkeiten der Institutionen
Vatikanstadt, 31.07.2026 (KAP) Papst Leo XIV. hat ein neues Grundgesetz für den Vatikanstaat erlassen. Es regelt die Rechte und Zuständigkeiten der Institutionen im kleinsten Staat der Welt. Das neue "Grundgesetz für den Staat der Vatikanstadt" wurde am Freitag vom vatikanischen Presseamt veröffentlicht.

In dem 25 Artikel umfassenden Text werden insbesondere die Aufgaben und Befugnisse für das Amt des Regierungspräsidenten neu gefasst und präzisiert. Derzeit hat dieses Amt die italienische Ordensfrau Raffaela Petrini inne. Sie leitet seit März 2025 das Governatorat des Vatikanstaats.

Unabhängigkeit der Gerichte betont

Ferner betont das neue Grundgesetz die Unabhängigkeit der Gerichte des Vatikanstaats. Diese verhandelten in den vergangenen Jahren mehrere umfangreiche Strafsachen. Darin ging es unter anderem um Betrug und Unterschlagung in Millionenhöhe.

Zuletzt hatte Papst Franziskus am 13. Mai 2023 ein neues Grundgesetz für den Vatikan erlassen. Papst Leo XIV. hatte es am 19. November 2025 leicht verändert. Der Vatikanstaat ist eine absolute Wahlmonarchie. Der Papst ist zugleich Staatschef, oberster Gesetzgeber und oberster Richter.
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