Papst erlässt neues Verfahren zu Absetzung ostkirchlicher Patriarchen
29.08.202616:54
Vatikan/Papst/Kirche/Recht/Ostkirchen
Leo XIV. ergänzt Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen um Vorgaben, mit denen Bischofssynoden selbstständig eine Amtsenthebung von Patriarchaloberhäuptern in Gang setzen können - Initiative auf Anregung vieler Bischöfe
Vatikanstadt, 29.08.2026 (KAP) Mit einem neuen Verfahren zur Amtsenthebung von Patriarchen stärkt Papst Leo XIV. die Autonomie der katholischen Ostkirchen. Den entsprechenden päpstlichen Erlass (Motu proprio) mit dem Titel "Mutua concordia" veröffentlichte das vatikanische Presseamt am Samstag.
Darin wird das Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen (Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, CCEO) um Vorgaben ergänzt, mit denen Bischofssynoden selbstständig eine Amtsenthebung von Patriarchaloberhäuptern in Gang setzen können, sofern etwa eine schwere Gefährdung der kirchlichen Gemeinschaft vorliegt. Leo XIV. begründete die Neuregelung auch mit dem Schutz synodaler Harmonie.
Übergangsverwalter und geheime Abstimmung
Nach den neuen Bestimmungen kann die Bischofssynode einer ostkirchlichen Gemeinschaft ihren Patriarchen bei schwerwiegenden Gründen zunächst zum Rücktritt auffordern, wie das Portal "Vatican News" berichtet. Verweigert das Oberhaupt den Rückzug, führt ein gewählter Übergangsvorsitzender eine geheime Abstimmung durch. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Synodenmitglieder.
Dem Patriarchen wird volles Recht auf Verteidigung vor dem Gremium zugesichert. Die Amtsenthebung und die damit verbundene Sedisvakanz werden erst nach Zustimmung durch den Papst rechtswirksam.
Initiative auf Anregung vieler Bischöfe
Der Papst verweist in dem Dokument darauf, dass der Schritt in Einklang mit der Tradition der ostkirchlichen Synodalität stehe und Anregungen zahlreicher Bischöfe der Ostkirchen aufgreife. Zudem berücksichtige die Maßnahme die ökumenischen Beziehungen zu den orthodoxen Kirchen, deren Rechts- und Praxisverständnis eine kollegiale Führung stärker gewichte. Die Befugnis des Papstes, die Synodenbeschlüsse zu bestätigen oder abzulehnen, sei dabei ein Garant gegen unsachgemäße innere oder äußere Einflussnahmen.
Das Schreiben ist als Motu proprio formuliert, also als Erlass des Papstes, der auf dessen persönlicher Initiative beruht. Es unterscheidet sich darin von anderen Formen päpstlicher Gesetzgebung, die auf einen Antrag hin ergehen. Der Name leitet sich aus der lateinischen Formel her: "motu proprio datae" ("aus eigenem Antrieb ergangen". Diese Worte stehen stets am Anfang des Dokumentes und drücken eine besondere Beteiligung des Papstes aus.