Landtag nimmt von Initiativkomitee vorgebrachten Gesetzesvorschlag zu Lockerung von Abtreibungsverbot an, stimmt aber gegen Volksabstimmung - Erbprinz Alois kündigte schon im Frühjahr Veto an
Vaduz, 04.09.2026 (KAP) In Liechtenstein wird es erst vorerst keine Volksabstimmung über die Einführung einer Fristenregelung geben. Der Landtag nahm den von einem Initiativkomitee vorgebrachten Gesetzesvorschlag in der Nacht auf Donnerstag zwar mit knapper Mehrheit an, sprach sich aber gleichzeitig mit 13 zu 12 Stimmen gegen eine zusätzliche freiwillige Volksabstimmung aus. Maßgeblicher Grund dafür war laut Bericht der Zeitung "Vaterland" die Sorge, dass aus der Abstimmung ein tiefgreifender Konflikt zwischen Fürst und Volk entstehen könnte. Erbprinz Alois hatte bereits im Frühjahr sein Nein zu einer Lockerung des Abtreibungsverbots betont und angekündigt, dass er - auch unabhängig vom Ausgang einer etwaigen Volksabstimmung - von seinem Vetorecht Gebrauch machen werde.
Auch das vom Landtag nun beschlossene Gesetz muss dem Erbprinzen zur Sanktionierung vorgelegt werden und wird wegen dessen Veto wohl nicht in Kraft treten. Der Erbprinz habe den Landtagsentscheid zur Kenntnis genommen. Die weiteren Schritte würden nun gemäß Verfassung erfolgen, hieß es auf Anfrage des "Liechtensteiner Vaterland" aus dem Fürstenhaus.
"Mit der Fristenregelung zieht sich der Staat während der Frist faktisch aus seiner Verantwortung zurück, dem ungeborenen Leben einen Schutzanspruch zuzuerkennen", hatte der Erbprinz schon nach Einbringung der Gesetzesinitiative im Frühjahr zu bedenken gegeben. Dies sei aus seiner Sicht "nicht richtig".
Bei einem Nein des Landtags zur Initiative hätte verpflichtend eine Volksabstimmung abgehalten werden müssen. Genau damit hatte auch das Initiativkomitee gerechnet und sich auf eine breite gesellschaftspolitische Debatte über den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen vorbereitet.
Weitreichendes Abtreibungsverbot
Im Fürstentum gilt ein weitreichendes Verbot von Abtreibungen. Ausnahmen gibt es nur im Fall von Vergewaltigungen oder bei Gefahr für das Leben der Mutter. Seit einer Strafrechtsreform im Jahr 2015 können Frauen aber straffrei im Ausland abtreiben lassen. Gegen Ärzte, die Abtreibungen durchführen, können im Fürstentum bis zu drei Jahre Haft verhängt werden.
Das im Landtag beschlossene Gesetz sieht vor, dass Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Wochen gänzlich entkriminalisiert werden. Zudem sollen die Kosten von der Krankenkasse getragen werden und das Informationsverbot für Ärzte fällt. Das Initiativkomitee der Volksinitiative "Fristenlösung für Liechtenstein" hatte zuvor knapp 5.000 Unterschriften für die Einführung einer Fristenregelung in dieser Form eingereicht. Das entspricht rund einem Viertel der Wählerschaft in Liechtenstein.
Mario Wohlwend, Parteichef der regierenden Vaterländische Union (VU), kündigte laut "Vaterland" an, dass man einen Vorstoß erarbeiten wolle, dem auch das Fürstenhaus zustimmen könne. Hierzu werde die Partei die Initianten, das Fürstenhaus und die politischen Parteien an einen Tisch einladen.