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Keine Volksabstimmung über Fristenregelung in Liechtenstein

04.09.2026 11:15
Liechtenstein/Schwangerschaftsabbruch/Parlament/Staatsoberhaupt
Landtag nimmt von Initiativkomitee vorgebrachten Gesetzesvorschlag zu Lockerung von Abtreibungsverbot an, stimmt aber gegen Volks­ab­stim­mung - Erbprinz Alois kündigte schon im Frühjahr Veto an
Vaduz, 04.09.2026 (KAP) In Liechtenstein wird es erst vorerst keine Volksabstimmung über die Einführung einer Fristenregelung geben. Der Landtag nahm den von einem Initiativkomitee vorgebrachten Gesetzesvorschlag in der Nacht auf Donnerstag zwar mit knapper Mehrheit an, sprach sich aber gleichzeitig mit 13 zu 12 Stimmen gegen eine zusätzliche freiwillige Volks­ab­stim­mung aus­. Maß­ge­bli­cher Grund dafür war laut Bericht der Zeitung "Vaterland" die Sorge, dass aus der Abstim­mung ein tief­grei­fen­der Kon­flikt zwi­schen Fürst und Volk ent­ste­hen könnte. Erb­prinz Alois hatte bereits im Frühjahr sein Nein zu einer Lockerung des Abtreibungsverbots betont und angekündigt, dass er - auch unabhängig vom Ausgang einer etwaigen Volksabstimmung - von seinem Vetorecht Gebrauch machen werde.

Auch das vom Land­tag nun beschlos­sene Gesetz muss dem Erb­prin­zen zur Sank­tio­nie­rung vor­ge­legt werden und wird wegen dessen Veto wohl nicht in Kraft treten. Der Erbprinz habe den Land­tags­ent­scheid zur Kennt­nis genom­men. Die wei­te­ren Schritte wür­den nun gemäß Ver­fas­sung erfol­gen, hieß es auf Anfrage des "Liechtensteiner Vaterland" aus dem Fürstenhaus.

"Mit der Fristenregelung zieht sich der Staat während der Frist faktisch aus seiner Verantwortung zurück, dem ungeborenen Leben einen Schutzanspruch zuzuerkennen", hatte der Erbprinz schon nach Einbringung der Gesetzesinitiative im Frühjahr zu bedenken gegeben. Dies sei aus seiner Sicht "nicht richtig".

Bei einem Nein des Landtags zur Initiative hätte verpflichtend eine Volksabstimmung abgehalten werden müssen. Genau damit hatte auch das Initiativkomitee gerechnet und sich auf eine breite gesell­schafts­po­li­ti­sche Debatte über den Umgang mit Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen vorbereitet.

Weitreichendes Abtreibungsverbot

Im Fürstentum gilt ein weitreichendes Verbot von Abtreibungen. Ausnahmen gibt es nur im Fall von Vergewaltigungen oder bei Gefahr für das Leben der Mutter. Seit einer Straf­rechts­re­form im Jahr 2015 können Frauen aber straf­frei im Aus­land abtrei­ben las­sen. Gegen Ärzte, die Abtreibungen durchführen, können im Fürstentum bis zu drei Jahre Haft verhängt werden.

Das im Landtag beschlossene Gesetz sieht vor, dass Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Wochen gänzlich entkriminalisiert werden. Zudem sollen die Kosten von der Krankenkasse getragen werden und das Informationsverbot für Ärzte fällt. Das Initiativkomitee der Volksinitiative "Fristenlösung für Liechtenstein" hatte zuvor knapp 5.000 Unterschriften für die Einführung einer Fristenregelung in dieser Form eingereicht. Das entspricht rund einem Viertel der Wählerschaft in Liechtenstein.

Mario Wohlwend, Parteichef der regierenden Vaterländische Union (VU), kündigte laut "Vaterland" an, dass man einen Vor­stoß erar­bei­ten wolle, dem auch das Für­sten­haus zustim­men könne. Hierzu werde die Par­tei die Initi­an­ten, das Für­sten­haus und die poli­ti­schen Par­teien an einen Tisch ein­la­den.
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