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Die Taufe ist das erste Sakrament. Durch sie wird ein Mensch in die Glaubensgemeinschaft der Christen aufgenommen. Das Sakrament hat seinen Ursprung in der Taufe Jesu durch Johannes im Fluss Jordan. In der Taufe bezeichnet das Wasser sowohl für den T
Rechtsstreit
Bild Copyright: © Erzdiözese Wien/ Stephan Schönlaub, Stephan Schönlaub

Bischöfe der EU gegen Löschung von Taufdaten

06.09.2026 11:54
Europäische Union/Belgien/Kirche/Justiz/Datenschutz/Religionsfreiheit/Rechtsstreit/Sakramente
Kirchenvertretung zu Rechtsstreit aus Belgien vor dem EuGH: Taufregister sind keine Mitgliederlisten, sondern dauerhafte Aufzeichnungen über Sakramente
Brüssel, 06.09.2026 (KAP) Die katholische EU-Bischofskommission COMECE hat sich gegen eine vollständige Löschung von Einträgen aus kirchlichen Taufregistern ausgesprochen. In einem am Freitag veröffentlichten Positionspapier zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) argumentiert sie, dass Taufregister keine Mitgliederlisten, sondern dauerhafte Aufzeichnungen über kirchliche Sakramente seien. Eine Löschung könne zudem die kirchliche Autonomie und Religionsfreiheit beeinträchtigen.

Hintergrund des Verfahrens mit der Nummer C-12/25 ist ein Rechtsstreit aus Belgien. Die Diözese Gent wehrt sich gegen die Forderung eines Getauften, seine personenbezogenen Daten aus dem Taufregister löschen zu lassen. Der Fall betrifft damit die Frage, wie weit die Rechte auf Datenschutz und Löschung nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) reichen, wenn sie mit der Religionsfreiheit und dem kirchlichen Selbstverständnis kollidieren. Der EuGH hat dazu am 30. Juni eine öffentliche Anhörung abgehalten.

Die Position der Bischofskommission knüpft an eine Klarstellung des Vatikans vom April 2025 an. Das Dikasterium für die Gesetzestexte hatte damals festgehalten, dass Taufeinträge auch nach einem Kirchenaustritt grundsätzlich weder geändert noch gelöscht werden dürfen. Das Taufregister dokumentiere eine historische kirchliche Tatsache und sei keine Mitgliederliste. Ein Austritt hindere Betroffene nicht daran, sich von der Kirche zu distanzieren, ändere aber nichts am historischen Eintrag über die empfangene Taufe.

Die Vetretung der EU-Bischöfe betont, dass die katholische Kirche die Taufe als einmaliges und dauerhaftes Sakrament versteht. Das Register dokumentiere daher einen kirchenrechtlich relevanten Vorgang und nicht die aktuelle religiöse Aktivität einer Person. In mehreren europäischen Ländern werde dem Wunsch Ausgetretener bereits durch einen entsprechenden Vermerk Rechnung getragen, wonach sie nicht mehr als Katholiken identifiziert werden wollen.

Eine vollständige Löschung könne nach Ansicht von COMECE auch die Rechte Dritter beeinträchtigen. In den Registern finden sich neben den Daten der Getauften etwa Angaben zu Eltern, Taufpaten und dem Geistlichen, der die Taufe vorgenommen hat. Die Einträge seien zudem für kirchenrechtliche Fragen relevant, etwa bei Eheschließungen oder der Zulassung zu bestimmten kirchlichen Ämtern und Ordensberufen.

Die Kommission verweist außerdem auf eine Bedeutung der Register außerhalb der Kirche. In mehreren europäischen Staaten würden Taufdokumente als Beweismittel etwa bei Fragen zu Geburt, Abstammung, Staatsbürgerschaft, Erbschaften oder Pensionen herangezogen. Historische Taufbücher seien zudem wichtige Quellen für die Familienforschung.

Artikel 17 des EU-Vertrags verpflichtet die EU, den Status der Kirchen in den Mitgliedstaaten und deren Verhältnis zum Staat zu achten, worauf die Bischöfe verweisen. Eine staatlich angeordnete Löschung könnte nach Ansicht der COMECE daher in die innere Organisation der Kirche eingreifen. - Der Generalanwalt des EuGH soll seine Schlussanträge in dem Verfahren am 1. Oktober vorlegen. Das Urteil des Gerichtshofs wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
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