Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Hauptmenü schließen
  • Nachrichten
  • Dossier
  • Media
    • Fotos
    • Audios
    • Videos
  • Produkte
  • Redaktion
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz & Cookies
Login
Noch kein Kunde?
Hier finden Sie unsere Produkte

Passwort vergessen?
Hauptmenü anzeigen
Produkte
Produkte
Suche
Login
Inhalt:

Österreich: Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 tritt in Kraft

07.09.2026 16:26
Österreich/Schule/Religion/Islam/Justiz/Kopftuch
Schultag verlief laut ersten Rückmeldungen ruhig - IGGÖ erneuert Kritik - Antrag auf Aufhebung bei VfGH eingebracht
Wien, 07.09.2026 (KAP) Mit dem neuen Schuljahr, das an diesem Montag in Ostösterreich begonnen hat, tritt für Mädchen bis 14 das sogenannte Kopftuchverbot in Schulen in Kraft. Lehrkräfte müssen demgemäß muslimische Mädchen, die sich nicht daran halten, auffordern, ihr Kopftuch abzunehmen. Kommt es zu einem erneuten Verstoß, wird das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht. Bei einem erneuten Verstoß ist der Kinder- und Jugendhilfeträger zu verständigen, als letzte Konsequenz sind Geldstrafen von 150 bis 800 Euro zu verhängen.

Laut ersten Rückmeldungen aus der Lehrergewerkschaft ist der erste Schultag ruhig verlaufen. Teilweise seien Mädchen - teils auch aus Unwissen - trotz Verbot verhüllt in die Schule gekommen, an einzelnen Schulen gab es erste Konflikte. Insgesamt aber sei die Lage ruhig, so Lehrervertreter Paul Kimberger.

Im Vorfeld hatte sich auch Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) überzeugt gezeigt, dass sich Mädchen trotz Boykott-Aufrufen nur vereinzelt nicht an das Gesetz halten werden. Kultusministerin Claudia Bauer (ÖVP) hat Kritik an der neuen Regelung erneut zurückgewiesen. Das Kinderkopftuchverbot sei notwendig, um Kinder und Mädchen zu schützen und um für das Kindeswohl zu sorgen, so Bauer im Vorfeld.

Dem würden auch begleitende Maßnahmen etwa zur Information der Eltern muslimischer Schülerinnen dienen. Zu den Begleitmaßnahmen zählt eine gezielte Information darüber, "wie Lehrkräfte den Sittenwächtern, also gleichaltrigen Burschen am Schulhof begegnen und ihrer Herr werden", wie es Bauer ausdrückte. Die Schulleitungen, die Bildungsdirektionen und auch die Schulpsychologie und die Kinder- und Jugendhilfe sind involviert.

IGGÖ: Verbot verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz

Kritisch hatte sich die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) zum Verbot geäußert und auch ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kommt, dass das geplante Kopftuchverbot für Schülerinnen verfassungsrechtlich nicht haltbar sei. Die Regelung verstoße demnach gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität sowie gegen den Gleichheitsgrundsatz. Daher wolle man das Gesetz erneut vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen.

Ein entsprechender Antrag auf Aufhebung scheint tatsächlich bereits beim VfGH eingegangen zu sein. Der VfGH bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Presse". Schon vor dem Sommer hatte es einen ersten Anlauf gegeben, der allerdings als unzulässig zurückgewiesen wurde, da das Gesetz damals noch nicht unmittelbar wirksam war. Das ist erst jetzt der Fall.

Zugleich übte IGGÖ-Vorsitzender Ümit Vural scharfe Kritik an vereinzelten Aufrufen islamischer Vereine, sich dem Gesetz zu widersetzen. Das Gesetz sei einzuhalten, auch die zehn Mitgliederkultusgemeinden würden keine Strafen übernehmen, so Vural am Montag im Ö1-"Mittagsjournal".

Kirche: Verbot ist "nicht die richtige Methode"

Kritisch zu einem Kopftuchverbot haben sich in der Vergangenheit auch Vertreter der katholischen Kirche geäußert, wobei hier vor allem die Religionsfreiheit und Menschenwürde im Fokus standen. Zwar sei es unbestritten, dass es bei der Integration auch Probleme gebe, ein Verbot sei jedoch rechtlich fragwürdig und "nicht die richtige Methode", hatte etwa Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka erklärt.

In Fragen religiöser Kleidung sollte es staatlich weder Gebote noch Verbote geben, denn genauso wenig wünschenswert wie ein Zwang zum Kopftuch sei es, "wenn es verboten wird". Drucksituationen etwa durch muslimische Mitschüler müssten durch die Schulaufsicht verhindert werden, mit Sanktionen gegen "diejenigen, die den Druck ausüben", so der Generalsekretär.

Das Kopftuchverbot für unter 14-Jährige, das ab September 2026 an Schulen gelten soll, war Ende vergangenen Jahres mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ im Nationalrat beschlossen worden.
zurück

  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz & Cookies
Katholische Presseagentur Kathpress
1010 Wien, Singerstraße 7/6/2
Tel: +43 / 1 / 512 52 83


© 1947-2026 KATHPRESS - Katholische Presseagentur Österreich
nach oben springen