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NGOs gegen Kürzung bei Familienleistungen für Ukraine-Vertriebene

08.09.2026 12:06
Österreich/Soziales/Migration/Sozialpolitik/Kind/Kirche/Politik/Flüchtlinge/Familie/Hilfsorganisation
Hilfsorganisationen orten doppelte Benachteiligung für Vertriebene aus der Ukraine und subsidiär Schutzberechtigte in Grundversorgung
Wien, 08.09.2026 (KAP) Scharfe Kritik an den Regierungsplänen Vertriebene aus der Ukraine sowie subsidiär Schutzberechtigte von der Familienbeihilfe auszuschließen, üben Hilfsorganisationen. Die geplante Gesetzesänderung treffe Kinder von Familien, die nach Krieg, Flucht und Vertreibung in Österreich Schutz gefunden haben und schon bisher keinen Zugang zur Sozialhilfe hatten. "Sie sind somit ohnehin schon auf die deutlich niedrigere Grundversorgung angewiesen, die eine reine Basisversorgung weit unter dem Existenzminimum ist", so Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Amnesty International, asylkoordination, Fairness Asyl und SOS Mitmensch in einer gemeinsamen Stellungnahme am Dienstag. Die Organisationen fordern die Parlamentsabgeordneten auf, die geplanten Maßnahmen nicht zu beschließen.

Hintergrund ist der am Mittwoch tagende Familienausschuss des Nationalrats, in dessen Rahmen eine Gesetzesänderung behandelt werden soll, die Kinder von ukrainischen Vertriebenen und subsidiär Schutzberechtigten von der Familienbeihilfe ausschließt, sofern ihre Eltern Grundversorgungsleistungen beziehen. Für Mittwochvormittag kündigten die NGOs eine Fotoaktion unter dem Titel "Kein Kind darf unversorgt bleiben" vor dem Familienministerium in Wien an.

"Die Familienbeihilfe ist keine Sozialhilfe, sondern eine zentrale familienpolitische Leistung. Gerade Kinder, deren Familien mit extrem knappen Mitteln auskommen müssen, dürfen nicht davon ausgeschlossen werden", betonte Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler. Die geplante Gesetzesänderung schaffe damit eine doppelte Benachteiligung, so die Hilfsorganisationen. Betroffene Familien erhielten bereits keine Sozialhilfe und würden nun zusätzlich die Familienbeihilfe verlieren. Diese gelte als "eine Leistung der sozialen Sicherheit, für die subsidiär Schutzberechtigte nach EU-Recht grundsätzlich Anspruch auf Gleichbehandlung mit österreichischen Staatsangehörigen haben".

Die Grundversorgung sichere nur das absolute Minimum und umfasse für ein Kind 145 Euro Verpflegungsgeld pro Monat, erklärte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. "Jede Mutter, jeder Vater weiß, dass man mit 5 Euro am Tag kein Kind versorgen kann. Wer glaubt, Familienbeihilfe sei entbehrlich, nimmt Kinderarmut bewusst in Kauf", mahnte Moser. Auch Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger warnte vor einer Verschärfung von Ausgrenzung und Armut.

Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch, verwies zudem auf eine Widersprüchlichkeit der Bundesregierung, die einerseits "ein Startguthaben" für Neugeborene andenke, andererseits tausenden armutsbetroffenen Kindern die Familienbeihilfe streichen wolle.
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