Gemeinsame Erklärung von katholische und die evangelische Kirche vor Debatte im Deutschen Bundestag am Donnerstag
Bonn/Berlin, 23.09.2026 (KAP/KNA) Vor der für Donnerstag im Deutschen Bundestag angesetzten Debatte über die Organspende sprechen sich die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland aus, die dort geltende Einwilligungsregelung weiterzuentwickeln. Um die Zahl der verfügbaren Spenderorgane zu erhöhen, sollten Menschen regelmäßig etwa in Ämtern abgefragt werden, ob sie ihre Organe spenden wollen, erklärten die beiden Kirchen laut Katholischer Nachrichten-Agentur (KNA) in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Die beiden großen deutschen Kirchen unterstützen mit ihrer Position einen Antrag einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD) und andere. Deren Antrag sieht vor, mehr Menschen zu einer persönlichen und bewussten Entscheidung über die Organspende zu bewegen. Einen zweiten überfraktionellen Entwurf, der eine sogenannte Widerspruchsregelung vorsieht wie sie auch in Österreich gilt, lehnen sie ab. Die Widerspruchsregelung bedeutet, dass jeder Bürger ein potenzieller Organspender wäre - außer, er hat ausdrücklich widersprochen.
In Deutschland schreibt das Transplantationsgesetz bislang vor, dass nur derjenige ein potenzieller Organspender ist, der zuvor einer Spende ausdrücklich zugestimmt hat. Falls keine eindeutige Dokumentation des Willens vorliegt, können auch Angehörige im Sinne des möglichen Spenders entscheiden.
Ausdruck von Solidarität
Die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland sehen nach eigenen Worten in der Organspende einen Ausdruck von Nächstenliebe und Solidarität. Angesichts des Mangels an Spenderorganen müssten aber mehr Menschen zu einer solchen Bereitschaft bewogen werden. Dies könne möglich sein, wenn Menschen regelmäßig dazu befragt würden, etwa wenn sie in Bürgerämtern ihren Ausweis verlängerten. Eine gewählte Option für oder gegen die Organ- und Gewebespende solle unmittelbar vor Ort, geschützt und identitätsgesichert im digitalen Organspende-Register dokumentiert werden.
Die verbindliche Abfrage und die freie Entscheidung gehören aus Sicht der Kirchen zusammen; eine Widerspruchsregelung bilde dies nicht ab. Sie mache grundsätzlich alle Personen zu Spendern, die zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt haben. Für die Kirchen bleibe aber entscheidend, dass die individuelle Zustimmung tatsächlich vorliege.
"Klarheit über tatsächlichen Willen"
Es sei ein guter Vorschlag, wenn die Menschen verlässlich und direkt angesprochen würden und ihnen die Entscheidung und ihre Dokumentation so einfach wie möglich gemacht werde, so die Leiterin des Evangelischen Büros, Anne Gidion. Der Leiter des Katholischen Büros, Karl Jüsten, betonte, der Antrag biete einen guten Weg, um mehr Klarheit über den tatsächlichen Willen der Menschen zu bekommen und die Spenderrate zu erhöhen.
Deutschland liegt im internationalen Vergleich im unteren Bereich der Organspende-Tabelle. Zuletzt kamen auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner rund elf Spendende. In Ländern, in denen die Widerspruchslösung gilt, liegen die Zahlen deutlich darüber, in Spanien zum Beispiel bei rund 50 Spendenden pro eine Million Menschen. In Österreich gab es im Jahr 2025 rund 22 Spendende pro Million Einwohner, wobei pro Spender bzw. Spenderin im Durschnitt 3,2 Organe transplantiert werden. Deutschland profitiert seit Jahren von Organspenden aus dem Ausland über das internationale Netzwerk Eurotransplant.